1. Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt im Wesentlichen ein, um nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die Gesundheit wiederherzustellen oder den Verletzten bzw. die Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen. Sie hat aber auch vorbeugende Aufgaben.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 7 (SGB VII).
2. Versicherungspflicht
Versicherungspflicht besteht z.B. für folgende Personenkreise:
- Beschäftigte
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind
- Landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten und Familienangehörige
- Hausgewerbetreibende
- Kinder in Kindertagesstätten
- Schüler in allgemein- oder berufsbildenden Schulen
- Studenten während der beruflichen Aus- und Fortbildung an Hochschulen
- Personen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, die selbstständig oder unentgeltlich tätig sind, außer Ärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker
- Zeugen vor Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde, Untersuchungsausschuss oder ähnlichen öffentlichen Stellen
- Helfer bei Unglücksfällen, Blutspender, Organspender
- Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Wahrnehmung der Meldepflicht
- Personen, die (teil-)stationäre Behandlungen oder Leistungen Medizinischer Rehabilitation von der Kranken- oder Rentenversicherung erhalten
- Personen während einer Leistung zur Beruflichen Reha (> Leistungen) durch die Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit
- Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen
Zuständig sind in erster Linie die Unfallversicherungsträger.
3. Leistungen der Unfallversicherung
Informationen zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stehen unter folgenden Stichworten:
3.1. Medizinische Versorgung
Arznei- und Verbandmittel
Häusliche Krankenpflege
Verletztengeld
Haushaltshilfe
Heilmittel
Hilfsmittel
Krankenhausbehandlung
Zahnbehandlung
Zahnersatz
3.2. Leistungen zur Beruflichen und Sozialen Rehabilitation
Gründungszuschuss
Berufshelfer
Kraftfahrzeughilfe
Pflegegeld Unfallversicherung
Rehabilitation
Reha-Sport und Funktionstraining
Stufenweise Wiedereingliederung
Reisekosten
Wohnungshilfe
Berufliche Reha > Leistungen
Übergangsgeld
3.3. Entschädigungen
Verletztenrente Unfallrente
Elternrente
Sterbegeld Unfallversicherung
Waisen-Beihilfe
Waisenrente
Witwen/Witwer-Beihilfe
Witwen/Witwer-Rente
Geschiedenenrente
4. Wer hilft weiter?
Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung geben:
- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter 030 221 911 002, Mo–Do 8–17 und Fr 8–12 Uhr.
- Die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" unter Telefon 0800 6050404 (kostenfrei), Mo–Fr 8–18 Uhr.
- Die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) sowie länderspezifisch zuständige Berufsgenossenschaften, z.B. wenn der Unfall im Zusammenhang mit der Entsendung von Beschäftigten ins Ausland steht: www.dguv.de > Internationales > Deutsche Verbindungsstelle > Ansprechperson und Organisation.
5. Verwandte Links
Zuständigkeit der Versicherungsträger
Arbeitsunfähigkeit
Ergänzende Leistungen zur Reha
Behinderung
Rechtsgrundlagen: SGB VII