Die Unfallversicherungsträger zahlen Sterbegeld, wenn eine versicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Es beträgt 6.060/5.940 € (West/Ost). Sterbegeld und Überführungskosten der Unfallversicherung erhält, wer die Kosten der Bestattung trägt.
Das Sterbegeld beträgt 6.060/5.940 € (West/Ost), das entspricht 1/7 der jährlichen Bezugsgröße.
Zusätzlich werden die Überführungskosten der verstorbenen Person an den Ort der Bestattung übernommen, wenn
Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.
Rechtsgrundlagen: § 64 SGB VII