Die Bezugsgröße wird unter anderem zur Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung verwendet.
Die Bezugsgröße errechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten aus dem vorvergangenen Kalenderjahr. Sie wird jedes Jahr neu ermittelt und beträgt 2024:
In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es keine West/Ost-Differenzierung. Es gilt einheitlich die Zahlenangabe "West" für das gesamte Bundesgebiet. Ab 2025 gibt es insgesamt nur noch eine Bezugsgröße für Deutschland.
Die Bezugsgröße wird, in jeweils gesetzlich festgelegten Prozentsätzen, unter anderem zur Berechnung folgender Leistungen und Leistungsvoraussetzungen verwendet.
Die Bezugsgröße beeinflusst die Möglichkeit einer verkürzten Anwartschaftszeit, also den Bezug von Arbeitslosengeld auch wenn man davor nicht 12 Monate gearbeitet hat. | |
Die Bezugsgröße beeinflusst zum Teil den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, insbesondere wenn Menschen nicht in einem üblichen Arbeitsverhältnis stehen. | |
Die Bezugsgröße bestimmt die Obergrenze des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit. | |
Die Bezugsgröße beeinflusst das Schonvermögen und die Einkommensgrenzen, die bei Eingliederungshilfeleistungen nicht angetastet werden dürfen. | |
Die Bezugsgröße bestimmt die Beiträge, die Neumitglieder nachträglich für Monate zahlen müssen, in denen sie nicht krankenversichert waren. | |
Die Bezugsgröße bestimmt, bis zu welchem Verdienst der Träger einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten voll übernimmt. | |
Die Bezugsgröße beeinflusst, ob und in welcher Höhe Kraftfahrzeughilfen gezahlt werden. | |
Die Bezugsgröße bestimmt die Höhe des Sterbegelds der Unfallversicherung. | |
Die Bezugsgröße beeinflusst die Höhe des Übergangsgelds bei Bezug von Bürgergeld vor einer medizinischen Reha der Rentenversicherung. |
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Die Bezugsgröße beeinflusst die Höhe des Verletztengelds. | |
Die Bezugsgröße beeinflusst die Mindesthöhe der Rente und die Höchstgrenze. | |
Die Bezugsgröße beeinflusst die Freibeträge beim Einkommen und damit letztlich die Höhe der Zuzahlungen, die jährlich maximal für Leistungen der Krankenkasse selbst zu bezahlen sind. | |
Die Bezugsgröße beeinflusst die Einkommensgrenze, unter der die Krankenkasse Zahnersatz zu 100 % übernimmt. |
Beitragsbemessungsgrenzen Beitragssätze
Übersicht Sozialgesetzbücher und Leistungsträger
Rechtsgrundlagen: § 18 SGB IV