Die Agenturen für Arbeit sind unter anderem zuständig für
Sie geben Auskünfte zu all diesen Themen, beraten und entscheiden über die Anträge, viele Leistungen sowie Termine können auch online beantragt werden.
Die Agenturen für Arbeit haben gemeinsam mit den Kommunen Jobcenter errichtet. Diese sind zuständig für das Bürgergeld.
Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind der Bundesagentur für Arbeit unterstellt:
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
Telefon 0911 179-0
www.arbeitsagentur.de
Telefon für Arbeitnehmer: 0800 45555 00
Telefon für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Familienkasse: Allgemeine Auskünfte: 0800 45555 30
Mo–Fr, 8–18 Uhr, gebührenfrei
Aus dem Ausland: 0049 911 12031010
Mo–Fr, 8–18 Uhr, gebührenpflichtig
Informationen zum kostenlosen Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es unter www.arbeitsagentur.de > Menschen mit Behinderungen > Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.
Die örtlich zuständige Agentur für Arbeit finden Sie unter www.arbeitsagentur.de > Ihre Dienststelle vor Ort.
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit