Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt (Optionskommune, § 6a SGB II).
Das Jobcenter ist zuständig für
Das örtlich zuständige Jobcenter kann gefunden werden unter www.arbeitsagentur.de > Dienststellen vor Ort.
Rechtsgrundlagen: § 6d SGB II