Jobcenter

Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt (Optionskommune, § 6a SGB II).

Das Jobcenter ist zuständig für

Das örtlich zuständige Jobcenter kann gefunden werden unter www.arbeitsagentur.de > Dienststellen vor Ort.

 

Rechtsgrundlagen: § 6d SGB II

Letzte Bearbeitung: 17.12.2024

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