Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (umgangssprachlich "Hartz IV") wurden zum 1.1.2023 abgeschafft. Stattdessen gibt es Bürgergeld. Egal ob Hartz IV oder Bürgergeld: Beides sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und sind im SGB II geregelt. Eingeführt wurden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld mit der Hartz IV-Reform. Das Bürgergeld entspricht in großen Teilen dem früheren Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
Beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld waren sog. Sanktionen möglich, durch die manchen Menschen bis zu 100 % der Leistungen gekürzt wurden, bis das Bundesverfassungsgericht das für verfassungswidrig erklärte. Beim Bürgergeld gibt es keine Sanktionen mehr, dafür aber sog. Leistungsminderungen um bis zu 30 % des sog. Regelsatzes und der Regelsatz kann bei konkreter Arbeitsverweigerung komplett gestrichen werden.
Näheres unter Bürgergeld > Kooperationsplan und Leistungsminderungen.
Beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gab es strenge Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Betroffene mussten vor Bezug einen Großteil ihres Vermögens ausgegeben haben, um Leistungen beziehen zu können. Beim Bürgergeld können Betroffene im ersten Jahr vergleichsweise hohe Vermögen behalten und erst danach gelten strengere Vermögensgrenzen. Es darf auch mehr vom Einkommen behalten werden.
Näheres unter Bürgergeld > Einkommen und Vermögen.
Der Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bedeutete für Betroffene oft, dass sie in eine kostengünstigere und oft auch kleinere Wohnung umziehen mussten. Beim Bürgergeld ist das erst frühestens nach 1 Jahr erforderlich.
Näheres unter Kosten der Unterkunft und Kosten der Unterkunft > Angemessenheit.
Für Anträge auf Bürgergeld und Informationen dazu sind weiterhin die örtlichen Jobcenter zuständig.
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Kosten der Unterkunft > Angemessenheit
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Basiskonto Pfändungsschutzkonto
Rechtsgrundlagen: §§ 19 ff. SGB II