Hartz IV und Sozialhilfe

1. Das Wichtigste in Kürze

Hartz I - Hartz IV heißen bestimmte Reformen des deutschen Sozialrechts. Hartz IV ist besonders bekannt. Bei der Hartz-IV-Reform wurde zum Beginn des Jahres 2005 das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung auf 1 bis höchstens 2 Jahre begrenzt und die frühere Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Seitdem gab es für Hilfebedürftige entweder Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die Vorgänger des heutigen Bürgergelds, in Zuständigkeit der Jobcenter oder Sozialhilfe, für welche die Sozialämter zuständig sind.

2. Umgangssprachliche Bezeichnungen

  • Das Arbeitslosengeld II, abgekürzt ALG II und Sozialgeld wurden umgangssprachlich meist als "Hartz IV" bezeichnet.
  • Das Arbeitslosengeld wurde umgangssprachlich oft als "Arbeitslosengeld I" oder abgekürzt "ALG I" bezeichnet, zur Unterscheidung vom Arbeitslosengeld II (ALG II).

3. Hauptsächlich für Nicht-Arbeitslose: Das Arbeitslosengeld II

Die offizielle Bezeichnung Arbeitslosengeld II war unpassend, weil ca. 60% der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden - so wie heute beim Bürgergeld - nicht arbeitslos waren, z.B. Menschen mit Teilzeitjobs, Alleinerziehende, Geringverdienende oder Kinderreiche oder Menschen in einer Weiterbildungsmaßnahme. Arbeitslosigkeit war keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II, sondern Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit, das heißt geringes Einkommen und Vermögen.

4. Rechtsgrundlagen nach der Hartz-IV-Reform

5. Ist das Bürgergeld das Ende von Hartz IV?

Zum Jahr 2023 erfolgte eine erneute Reform des deutschen Sozialsystems, um "Hartz IV" abzuschaffen und durch das Bürgergeld zu ersetzen.

Seit dem 1.1.2023 gibt es die Bezeichnungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht mehr. Die Leistungen wurden durch das Bürgergeld vollständig ersetzt. Auch die Bezeichnung Arbeitslosengeld I bzw. ALG I fürs Arbeitslosengeld ist mangels Verwechslungsgefahr jetzt nicht mehr nötig, denn es gibt nur noch ein Arbeitslosengeld: Das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung.

Im Zuge der Einführung des Bürgergelds wurde die Hartz-IV-Reform nicht rückgängig gemacht, sondern die meisten erfolgten Änderungen gelten weiterhin. Allerdings gibt es einige Neuerungen, z.B. die einjährige sog. Karenzzeit, in der beim Bezug von Bürgergeld ein relativ hohes Vermögen behalten werden darf und kein Umzug in eine günstigere Wohnung nötig ist, verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten und erhöhte Einkommensfreibeträge. Das Bürgergeld ist zum 1.1. 2023 in Kraft getreten und wird in zwei Schritte umgesetzt, d.h. dass einige der neuen Regelungen erst zum 1.7.2023 gelten werden, Näheres unter Bürgergeld.

Ursprünglich geplante weitergehende Änderungen, insbesondere eine 2-jährige Karenzzeit mit noch höheren Vermögensfreibeträgen und eine sanktionsarme 6-monatige Vertrauenszeit fanden keine Mehrheit im Bundesrat und wurden deshalb nicht eingeführt. Die Reform war also weniger umfangreich, als zunächst angedacht.

Möglicherweise verschwindet die umgangssprachliche Bezeichnung "Hartz IV" durch die Einführung des Bürgergelds, obwohl die Hartz-IV-Reform fortwirkt.

6. Verwandte Links

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Jobcenter

Bürgergeld

Letzte Bearbeitung: 12.01.2023

{}Hartz IV und Sozialhilfe{/}{}Hartz 4{/}