Rehabilitation (Reha) bedeutet "Wiederbefähigung" und ist ein Überbegriff für viele verschiedene Leistungen, nicht nur für die sog. medizinische Rehabilitation im Gesundheitswesen. Synonyme dafür sind "Leistungen zur Teilhabe" und "Teilhabeleistungen". Ziel von Reha ist zunächst insbesondere, dass Menschen nicht pflegebedürftig werden, keine Behinderung bekommen, erwerbsfähig bleiben und keine Sozialleistungen brauchen. Sind schon Probleme eingetreten, geht es um die gleichberechtige Teilnahme in allen Lebensbereichen. Reha versucht, Probleme zu beseitigen, zu verringern, auszugleichen oder zu verhindern, dass sie schlimmer werden. Beispiele für Reha-Leistungen sind ein Aufenthalt in einer Rehaklinik ("Kur"), stufenweise Wiedereingliederung, Reha-Sport, Umschulungen, Schulbegleitung und umfassende Assistenz für Menschen mit Behinderungen.
Einen Überblick über alle Reha-Leistungen von A–Z finden Sie unter Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Reha vor Pflege (§ 31 SGB XI)
Das heißt: Es wird möglichst versucht, mit Reha-Maßnahmen eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, welcher Träger die Reha finanziert.
Reha vor Rente (§ 9 SGB VI)
Das heißt: Es wird möglichst versucht, mit Reha-Maßnahmen den Renteneintritt zu verhindern oder zu verzögern.
Dieser Grundsatz gilt für Reha der Rentenversicherung.
Zuständig für Reha sind entweder
Näheres zur Zuständigkeit unter Rehabilitation > Zuständigkeit.
Rehabilitation umfasst 5 große Bereiche:
Eine Krankenbehandlung ist Leistung der Krankenkasse und soll den Gesundheitszustand von Menschen verbessern oder verhindern, dass sich die Gesundheit verschlechtert. Wer keine Krankenversicherung hat, bekommt bei Bedürftigkeit vom Sozialamt zu diesem Zweck Krankenhilfe.
Zwar verbessert Reha bei manchen Menschen die Gesundheit oder verhindert, dass Krankheiten schlimmer werden, aber das ist nicht der Kern von Reha. Vielmehr geht es darum, dass Menschen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen teilhaben können.
Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung und Abhängigkeit von Sozialleistungen, z.B. einer Rente wegen Erwerbsminderung, sind nämlich nicht immer automatische Folge gesundheitlicher Probleme. Oft sind es erst Barrieren in der Umwelt und in den Einstellungen der Mitmenschen, die dazu führen, dass gesundheitliche Probleme oder ein "anders Sein" sich behindernd auswirken. Näheres unter Behinderung. Außerdem kann ein verbesserter Umgang mit einer Krankheit dazu führen, dass Menschen besser als zuvor am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, auch wenn sie nicht gesünder werden oder sich die Krankheit sogar noch verschlimmert.
Hier setzt Reha an und unterstützt dabei, möglichst gut mit der eigenen Krankheit umzugehen, und bietet konkrete Hilfen, damit Krankheit und/oder "anders Sein" sich möglichst wenig negativ auswirken.
Detaillierte Informationen und zahlreiche Adressen zur Rehabilitation bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Bei der BAR können Sie auch Arbeitshilfen für verschiedene Krankheitsbilder und Situationen bestellen oder herunterladen, z.B. die "Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Krebserkrankungen": www.bar-frankfurt.de > Service Publikationen > Reha-Grundlagen.
Die Reha-Träger wie z.B. die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit oder der Träger der Eingliederungshilfe sowie die Integrationsämter und Inklusionsämter gewähren Reha-Maßnahmen und geben Auskünfte. Näheres unter Rehabilitation > Zuständigkeit.
Die BAR führt ein Verzeichnis, in dem Ansprechstellen rund um Reha und Teilhabe gefunden werden können: www.ansprechstellen.de.
Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige werden auch von der unabhängigen Teilhabeberatung unterstützt.
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Rechtsgrundlagen: SGB IX