Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist ein Zusammenschluss der Reha-Träger mit dem Ziel, die Reha- und Teilhabeleistungen nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Dies soll vorrangig durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Reha-Träger erreicht werden.
Die wichtigsten Aufgaben der BAR sind:
Die BAR wirkt darauf hin, dass die Reha-Leistungen immer nach den gleichen Grundsätzen gewährt werden, egal welcher Reha-Träger die Kosten übernimmt. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Reha für die Betroffenen lückenlos und zielführend umgesetzt wird.
Die Reha-Träger erfassen Angaben über ihre Leistungen, z.B. wie viele Reha- und Teilhabeanträge gestellt, abgelehnt oder nicht vollständig bewilligt werden. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) nennt insgesamt 16 solcher Sachverhalte, die von den Reha-Trägern erhoben werden. Die bisher veröffentlichten Teilhabeverfahrensberichte können bei der BAR unter www.bar-frankfurt.de > Themen > Teilhabeverfahrensbericht > Teilhabeverfahrensberichte heruntergeladen werden.
Auf www.bar-frankfurt.de informiert die BAR über ihre Ziele und Aufgaben sowie über die Themen Rehabilitation und Teilhabe.
Zudem steht unter www.ansprechstellen.de eine Adressdatenbank der BAR zur Verfügung, in der Ansprechstellen für Informationen und Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe gefunden werden können.
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Gesetzesquellen: §§ 39 ff. SGB IX