Die Witwen/Witwer-Beihilfe ist eine einmalige Beihilfe der Unfallversicherung für Witwen/Witwer, die keinen Anspruch auf Witwen/Witwer-Rente aus der Unfallversicherung haben.
Die Unfallversicherungsträger zahlen Witwen/Witwer-Beihilfe unter folgenden Voraussetzungen:
Die Witwen/Witwer-Beihilfe beträgt einmalig 40 % des Jahresarbeitsverdienstes.
Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.
Witwen/Witwer-Rente Unfallversicherung
Rechtsgrundlagen: § 71 SGB VII