Witwen/Witwer-Beihilfe

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Witwen/Witwer-Beihilfe ist eine einmalige Beihilfe der Unfallversicherung für Witwen/Witwer, die keinen Anspruch auf Witwen/Witwer-Rente aus der Unfallversicherung haben.

2. Voraussetzungen

Die Unfallversicherungsträger zahlen Witwen/Witwer-Beihilfe unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, weil der Tod des Versicherten keine Folge eines Unfallversicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) war,
    und
  • der Versicherte bezog zum Zeitpunkt des Todes eine Verletztenrente (Unfallrente) von mindestens 50 % der Vollrente und war damit Schwerverletzter.

3. Höhe

Die Witwen/Witwer-Beihilfe beträgt einmalig 40 % des Jahresarbeitsverdienstes.

4. Wer hilft weiter?

Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.

5. Verwandte Links

Witwen/Witwer-Rente Unfallversicherung

Geschiedenenrente

 

Rechtsgrundlagen: § 71 SGB VII

Letzte Bearbeitung: 06.03.2024

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