Waisen-Beihilfe ist eine einmalige Beihilfe der Unfallversicherung für Vollwaisen, die keinen Anspruch auf Waisenrente aus der Unfallversicherung haben. Bedingung ist, dass der Vollwaise hauptsächlich vom Verstorbenen unterhalten wurde.
Die Unfallversicherungsträger zahlen Waisen-Beihilfe unter folgenden Voraussetzungen:
Ausnahme:
Wenn ein verstorbener Versicherter länger als 10 Jahre aufgrund eines Unfallversicherungsfalls mindestens 80 % Erwerbsminderungsrente bezog und nicht in Folge eines Unfallversicherungsfalls starb kann eine Beihilfe in Höhe der Hinterbliebenenrente gezahlt werden, wenn dadurch die Versorgung der Hinterbliebenen um 10 % gemindert war.
Die Waisen-Beihilfe beträgt einmalig 40 % des Jahresarbeitsverdienstes. Gibt es mehrere Waisen, wird die Waisen-Beihilfe gleichmäßig verteilt.
Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.
Gesetzesquelle: § 71 SGB VII