Organspende

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Organspende bzw. einer Gewebespende werden menschliche Organe oder Gewebe vom Spender entnommen und einem Spendenempfänger übertragen. Um Missbrauch zu verhindern und die Spendenbereitschaft zu erhöhen, regeln Gesetze und Richtlinien die Organ- und Gewebespende. Für eine Organspende nach dem Tod können Festlegungen z.B. in einem Organspendeausweis getroffen werden. Informationen bieten die Krankenkassen, Hausärzte und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

2. Transplantationsgesetz

Die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen ist im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Mit dem Ziel die Bereitschaft zur Organspende zu fördern, soll es Missbrauch verhindern, jeden Mensch umfassend aufklären und somit eine unabhängige Entscheidung ermöglichen. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen bieten Informationen über die Voraussetzungen, Bedeutung und Möglichkeiten von Organ- und Gewebespenden.

Wichtige Regelungen und Ziele des TPG sind:

  • Kontrollmechanismen (z.B. Transplantationsbeauftrage, Vermittlungs- und Koordinierungsstellen), um Missbrauch zu verhindern.
  • Bundesweit einheitliche Richtlinien, damit alle Organempfänger die gleichen Chancen haben.
  • Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
  • Jede Person in Deutschland soll ihre Entscheidung über eine Organspende gut informiert und unabhängig treffen können.

2.1. Transplantationsregister

Um die transplantationsmedizinische Versorgung zu verbessern und die Transparenz bei Organspenden zu erhöhen, wurde das Transplantationsregister eingerichtet. Die medizinischen Daten von Spendern und Empfängern werden darin erhoben und miteinander verknüpft. Nähere Informationen unter https://transplantations-register.de.

3. Organspende nach dem Tod

Eine Organspende ist möglich, wenn vor dem Tod eine Einwilligung stattgefunden hat oder die nächsten Angehörigen der Organspende zustimmen. Eine Erklärung zur Organspende ist ab dem 16. Geburtstag möglich. Einer Organspende widersprechen können Jugendliche bereits ab dem 14. Geburtstag. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht, da für eine Organspende nicht das kalendarische, sondern das biologische Alter und der Zustand der Organe/des Gewebes entscheidend sind.

 

Voraussetzungen einer Organentnahme mit Einwilligung des Spenders

  • Der Spender hat zu Lebzeiten in die Entnahme eingewilligt,
  • sein Gehirntod wurde festgestellt und
  • der Eingriff wird durch einen Arzt vorgenommen.

Gehirntod bedeutet, dass das Gehirn komplett und dauerhaft aufgehört hat zu funktionieren. Betroffene können dann z.B. nicht mehr alleine atmen. Ohne maschinelle Beatmung führt der dann eintretende Sauerstoffmangel auch zu einem Herzstillstand. D.h. der Körper kann nur noch mit Maschinen weiterleben und dieser Zustand kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Es gibt eine Richtlinie der Bundesärztekammer dazu, wie der Gehirntod festgestellt wird, Download unter  www.wbbaek.de > Richtlinien / Leitlinien > Irreversibler Hirnfunktionsausfall.

Organe und Gewebe dürfen nicht entnommen werden, wenn der mögliche Spender zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat oder der Gehirntod nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend festgestellt wurde.

 

Voraussetzungen einer Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen

  • Der Gehirntod des Spenders wurde festgestellt.
  • Es liegt keine Erklärung zur Organspende vor.
  • Ein Arzt hat den nächsten Angehörigen über eine in Frage kommende Organ- oder Gewebeentnahme informiert.
  • Ein Arzt hat den nächsten Angehörigen darüber informiert, dass dieser bei seiner Entscheidung den mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders beachten soll.
  • Der nächste Angehörige hat einer Organ- oder Gewebeentnahme zugestimmt.

Hat der mögliche Organspender z.B. in einer Vorsorgevollmacht die Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme einer bestimmten Person übertragen, so muss diese anstatt dem nächsten Angehörigen über die Organspende entscheiden.

 

Ablauf einer Organspende nach dem Tod

Eine Organspende ist nur möglich, wenn alle rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Organe, welche im Organspendeausweis bzw. von den Angehörigen zur Spende freigegeben wurden, werden medizinisch untersucht und geprüft, ob sie sich zur Transplantation eignen. Anschließend werden ein oder mehrere Spenderorgane entnommen und möglichst schnell zu geeigneten Empfängern gebracht. Die Organempfänger werden zeitgleich auf die Transplantation vorbereitet, sodass diese stattfinden kann, sobald das Spenderorgan eingetroffen ist.

4. Lebendspende

Eine Lebendspende ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Näheres unter Transplantation > Lebendspende.

5. Organspendeausweis

Auf einem Organspendeausweis können folgende Entscheidungen festgehalten werden:

  • Uneingeschränkte Zustimmung zu einer Organ- und Gewebespende
  • Zustimmung zu einer Spende von bestimmten Organen und bestimmtem Gewebe
  • Ausschluss einer Organ- und Gewebespende
  • Übertragung der Entscheidung an eine bestimmte Person

Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert und hinterlegt, deshalb sollte er gut auffindbar (z.B. in der Geldbörse) aufbewahrt werden. Es ist zudem sinnvoll, Angehörige oder Freunde über die Entscheidung zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo der Ausweis zu finden ist.

Der Organspendeausweis kann unter www.organspende-info.de > Organspendeausweis > Download und Bestellen online ausgefüllt und heruntergeladen oder als Plastikkarte bestellt werden.

5.1. Praxistipp

Ob Sie sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende entschieden haben, können Sie auch in einer Patientenverfügung oder Ihrer elektronischen Patientenakte vermerken.

6. Organspende-Register

Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch online in einem zentralen, elektronischen Verzeichnis festgehalten werden. Das sog. Organspende-Register ist ein Online-Portal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Erklärung ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Für die Abgabe der Erklärung wird Folgendes benötigt:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
    (oder Elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürger)
  • Krankenversichertennummer
  • E-Mail-Adresse
  • Smartphone mit Ausweis-App
    oder
    PC mit Ausweis-App und Kartenlesegerät

Alternativ kann die Erklärung auch mit Hilfe der Gesundheits-ID über die App der Krankenkasse abgegeben werden.

Nähere Informationen unter https://organspende-register.de.

7. Informationen und Aufklärung

Alle Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, die mindestens 16 Jahre alt sind, erhalten alle 2 Jahre Informationen über die Organspende und den Organspendeausweis. Das soll dazu motivieren, eine gut informierte und tragfähige Entscheidung zu treffen und diese auch zu dokumentieren.

Auch Hausärzte sollen ihre Patienten regelmäßig über die Organ- und Gewebespende informieren und bei Bedarf ausführlich beraten.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über Organ- und Gewebespenden und bietet Informationsmaterialien, den Organspendeausweis, Videos und Podcasts unter www.organspende-info.de.

Die Informationen müssen die Menschen umfassend aufklären und ihnen die Tragweite ihrer Entscheidung bewusst machen. Sie dürfen nicht beeinflussen und müssen stets ergebnisoffen sein. Es gibt keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende.

8. Pro und Contra

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist eine sehr persönliche und abhängig von individuellen Einstellungen und Erfahrungen, eigenen Glaubensvorstellungen und Werten. Da eine Organspende Leben retten kann, jedoch auch Auswirkungen auf die Angehörigen hat, sollte vor der Entscheidung das Für und Wider gut überlegt sein:

Pro: Mögliche Argumente für eine Organspende sind z.B., dass in Deutschland mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen und die Organspende streng reguliert ist, um Spender und Empfänger bestmöglich zu schützen.

Contra: Mögliche Argumente gegen eine Organspende sind z.B., dass der Sterbeprozess auf der Intensivstation Angehörigen das Abschiednehmen erschwert und sie nicht anwesend sein können, wenn die künstliche Beatmung eingestellt wird.

Eine Liste mit Argumenten für und gegen eine Organspende bietet die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands als PDF-Download unter www.kfd-bundesverband.de > Unsere Themen > Ethik > Organspende > Argumente: Für und gegen die Organspende.

Eine Sammlung von Meinungen zu Vor- und Nachteilen der Organspende und Erfahrungsberichte bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.organspende-info.de > Informieren > Erfahrungen und Meinungen.

9. Praxistipp

Die unabhängige Vertrauensstelle Transplantationsmedizin nimmt vertraulich Meldungen über Auffälligkeiten und Verstöße gegen das Transplantationsrecht entgegen und überprüft diese. Hinweise können Sie auch anonym geben. Sie erreichen die Vertrauensstelle unter

Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Telefon: 030 400456-671
Fax: 030 400456-675
E-Mail: vertrauensstelle_transplantationsmedizin@baek.de

10. Wer hilft weiter?

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreibt zusammen mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation ein kostenloses Infotelefon, das Fragen rund um Organspende und Transplantation beantwortet: 0800 9040400, Mo–Fr von 9–18 Uhr.
  • Alle Krankenversicherungen sind zur Information und zur Abgabe von Organspendeausweisen verpflichtet.
  • Hausärzte informieren und beraten über Organ- und Gewebespenden.
  • In allen Kliniken, die Organe entnehmen, gibt es mindestens einen Transplantationsbeauftragten, der Angehörige von möglichen Organspendern informiert und begleitet.
  • Die Deutsche Stiftung Organtransplantation informiert über die Betreuung von Angehörigen von Organspendern und bietet Kontaktadressen unter www.dso.de > Allgemeine Informationen > Angehörige von Organspendern, Transplantierte und Patienten > Angehörigenbetreuung.

11. Verwandte Links

Transplantation

Transplantation > Lebendspende

Transplantation > Urlaub und Autofahren

Transplantation > Wohnen

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Patientenvorsorge

 

Rechtsgrundlagen: Transplantationsgesetz (TPG)

Letzte Bearbeitung: 18.11.2024

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