Transplantation > Lebendspende

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Lebendorganspende erhalten Patienten eine Niere oder Teile der Leber von einem gesunden Spender. Um dessen Schutz zu gewährleisten, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem muss eine verwandtschaftliche oder emotionale Beziehung zwischen Spender und Empfänger bestehen.

2. Voraussetzungen

Die Organspende von lebenden Personen ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Das Organ darf nur von gesunden und volljährigen Personen, die mit dem Empfänger in enger verwandtschaftlicher oder emotionaler Beziehung stehen, gespendet werden. Dazu zählen z.B. Eltern, Kinder, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, Verlobte und Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen (§ 8 Abs. 1 TPG).

Der Spender muss einwilligungsfähig sein, über die Organentnahme aufgeklärt werden und dieser zustimmen. Zudem muss er nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet sein und voraussichtlich nicht (über das Risiko der Operation hinaus) durch die Organspende gesundheitlich gefährdet werden.

Eine Lebendorganspende ist nur möglich, wenn kein nach dem Tod gespendetes Organ zur Verfügung steht. Deshalb muss der Empfänger auf einer Warteliste für ein nach dem Tod gespendetes Organ eingetragen sein.

2.1. Aufklärung

Wichtig bei einer Lebendorganspende ist die umfassende Aufklärung des Spenders und aller an der Transplantation Beteiligten über medizinische und versicherungsrechtliche Fragen. Die Aufklärung muss durch Ärzte erfolgen, mindestens einer der aufklärenden Ärzte muss völlig unabhängig vom Transplantationsteam sein.

2.2. Lebendspendekommission

Um einem Missbrauch (z.B. durch emotionalen Druck auf den Spender oder einen finanziellen Ausgleich) vorzubeugen, wird jede Lebendorganspende von der sog. Lebendspendekommission überprüft. Sie besteht aus mehreren Fachkräften aus der Medizin, dem Rechtswesen und der Psychologie. Diese prüfen, ob in die Organspende wirklich freiwillig und ohne finanzielle Gründe eingewilligt wurde.

3. Nierenlebendspende

Die Niere ist das Organ, das am häufigsten für eine Organspende gebraucht wird. In der Regel haben die Spender noch eine Nierenleistung von ca. 70 % im Vergleich zu vorher. Die Aussagen zu den Folgen einer Nierenlebendspende für den Spender sind unterschiedlich: Sie reichen von "keine gesundheitlichen Einschränkungen" bis hin zu einer Reihe von Folgebeeinträchtigungen wie starke Müdigkeit, Nierenversagen und einem erhöhten Risiko für Fehlgeburten. Der Verein "Interessengemeinschaft Nierenlebendspende" wurde von Betroffenen gegründet und bietet eine kostenfreie Beratung unter www.nierenlebendspende.com > Beratung & Kontakt > Beratung.

3.1. Überkreuzlebendspenden

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (B 9 VS 1/01 R, 10.12.2003) stellen Überkreuzlebendspenden (auch Cross-Over-Organspenden genannt) keinen verbotenen Organhandel dar. Sie kommen in Frage, wenn eine geplante Lebendnierenspende zwischen Ehe- und Lebenspartnern aus immunologischen Gründen nicht möglich ist. Wenn ein blutgruppen-kompatibles Spender-Empfänger-Paar gefunden wird, können die Nieren "über Kreuz" gespendet werden.

Voraussetzung ist, das bereits vor der Spende eine persönliche Verbindung zwischen den Paaren entsteht, d.h. die Paare müssen sich vor der Überkreuz-Transplantation kennenlernen und eine positive, gefestigte und auf die Zukunft ausgerichtete Beziehung entwickeln. Je nach Bundesland ist es jedoch schwierig, eine Zustimmung der Lebendspendekommission zu erhalten, da diese teilweise der Auffassung ist, dass ein Kennenlernen nur zum Zweck einer Transplantation nicht für eine besondere persönliche Verbundenheit ausreicht.

 

Anonyme Lebendkreuzspenden sind in Deutschland nicht möglich. Der Verein "Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste" informiert über die deutsche Rechtslage unter https://gegen-den-tod-auf-der-organ-warteliste.de > Unsere Stellungnahmen > Überkreuzspende: In vielen Ländern praktiziert, in Deutschland nicht und kämpft für eine Änderung des Transplantationsgesetzes, um anonyme Überkreuzspenden auch in Deutschland zu ermöglichen.

4. Leberlebendspende

Bei einer Leberlebendspende werden ca. 60 % von der Leber des Spenders entnommen. Nach der Spende wächst die Leber in der Regel sowohl beim Spender als auch beim Empfänger bis fast wieder auf die normale Größe an.

5. Versicherungsschutz bei der Lebendspende

5.1. Behandlung und Aufwand des Spenders

Die Behandlung des Spenders trägt komplett die Krankenversicherung des Empfängers. Dies umfasst ausdrücklich die ambulante und stationäre Behandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrkosten und Krankengeld.

Privat Krankenversicherte sollten sich im Vorfeld bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob die Übernahme dieser Kosten in ihrem Vertrag abgedeckt ist.

5.2. Verdienstausfall und Krankengeld

Berufstätige Spender haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber des Spenders erhält seine Aufwendungen dafür von der Krankenversicherung des Organempfängers zurück.

Ist der Spender nach dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung (also nach 6 Wochen) weiterhin arbeitsunfähig, erhält er Krankengeld von der Krankenversicherung des Empfängers. Allerdings ist das Krankengeld höher als bei einer "normalen" Erkrankung. Es ist so hoch wie das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielte Nettoarbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, beträgt jedoch höchstens 172,50 € täglich.

5.3. Gesundheitsschäden

Entstehen im Zusammenhang mit der Spende gesundheitliche Schäden beim Spender, wird dies behandelt wie ein Arbeitsunfall. Die Unfallversicherung der Klinik oder des Transplantationszentrums, in der/dem der Eingriff stattgefunden hat, tritt in vollem Umfang für die Folgekosten ein. Meist ist das die Gemeindeunfallversicherung (Unfallversicherungsträger). Informationen bietet die Unfallversicherung unter www.dguv.de > Versicherung > Versicherte Personen > Ehrenamtler und Nothelfer > Blut- oder Organspender.

6. Wer informiert und berät zu Lebendspenden?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet Informationen unter www.organspende-info.de > Informieren > Lebendorganspende.

Der Verein Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. berät Betroffene vor und nach einer Nierenlebendspende über Mail und Telefon.
Telefon: 030 39401130
E-Mail: kontakt@nierenlebendspende.com
www.nierenlebendspende.com

7. Verwandte Links

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Nierenerkrankungen

Hepatitis C

 

Rechtsgrundlagen: TPG - § 44a SGB V

Letzte Bearbeitung: 23.09.2024

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