Ein halbes bis ein Jahr nach einer Transplantation sind wieder Reisen möglich. Ungeeignet sind aber sehr warme Länder oder solche mit schlechten hygienischen oder medizinischen Standards. Beim Autofahren gibt es keine Einschränkungen für gesundheitlich stabile Transplantierte.
Nach einer Transplantation sind in Absprache mit dem behandelnden Arzt nach einem halben Jahr wieder Reisen innerhalb Deutschlands und nach einem Jahr - mit bestimmten Vorkehrungen - auch Auslandsreisen möglich.
Patienten, die auf der Warteliste für eine Transplantation stehen, sollten weite Reiseziele meiden, da sie das Transplantationszentrum sonst nicht schnell genug erreichen.
Nach einer Transplantation sollte man aufgrund der herabgesetzten Immunabwehr nicht in Länder mit schlechtem hygienischen und medizinischen Standard reisen.
Länder, in denen Transplantationen durchgeführt werden, sollten bevorzugt werden, denn dort steht bei einem Notfall sachkundige Hilfe zur Verfügung.
Auch Reiseziele, für die man prophylaktisch Medikamente gegen Infektionen (z.B. Malaria) einnehmen muss, können ungeeignet sein. Grundsätzlich sind Schutzimpfungen erst nach etwa einem Jahr, bei stabilisiertem Gesamtzustand und nach Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Nach Lebertransplantation sind keine Lebendimpfungen erlaubt, deshalb kann keine Impfung gegen Gelbfieber durchgeführt werden.
Insekten sind Überträger verschiedener Infektionskrankheiten, deshalb entsprechende Schutzempfehlungen sorgfältig umsetzen:
Länder, in denen es sehr heiß oder sehr kalt ist, sollten gemieden oder in Jahreszeiten mit weniger extremen Temperaturen besucht werden. Die extremen Temperaturen sind zum einen für den Körper belastender. Feuchte Hitze begünstigt zudem viele Erreger, die aufgrund der herabgesetzten Immunabwehr vom Körper nicht so gut abgewehrt werden können.
Für Nierentransplantierte gilt zudem: Kälte (trockene Luft) und Hitze (schwitzen) beeinflussen den Feuchtigkeitshaushalt des Körpers und die empfohlenen Flüssigkeitsmengen müssen angepasst werden.
Urlaub bedeutet für viele Menschen Sonne und Baden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Detaillierte Ausführungen zur Fahreignung bei verschiedensten Krankheitsbildern enthalten die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" (Bundesanstalt für Straßenwesen), kostenloser Download unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung > zum Download.
Auf Seite 38 findet sich dort zu Organtransplantationen: "Nach Organtransplantationen können sich vor allem Funktionseinschränkungen, Arzneimittelwirkungen und psychoreaktive Störungen der betroffenen Organsysteme auf die Leistungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen negativ auswirken."
Das heißt, dass die Fahreignung dann, wenn entsprechende Einschränkungen auftreten, entsprechend zu beurteilen ist. Es gibt keine generelle Einschränkung.
Nähere Ausführungen machen die Leitlinien nur zur Nierentransplantation: Nach einer erfolgreichen Nierentransplantation und damit normaler oder annähernd normaler Nierenfunktion kann angenommen werden, dass Betroffene unter besonderen Bedingungen wieder in der Lage sind, alle Kraftfahrzeuge zu führen.
Bedingungen dafür sind die ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle durch einen in der Nephrologie besonders erfahrenen Arzt sowie eine jährliche Nachbegutachtung, in besonders begründeten Fällen halbjährlich.
Nierenerkrankungen > Dialyse > Urlaub
Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)
Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Flugverkehr (Behinderung > Flugverkehr)
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