Bei schwerer Niereninsuffizienz ist Autofahren in der Regel nicht erlaubt. Dialysepflichtige Personen dürfen Auto fahren, wenn ihr Gesundheitszustand es zulässt. Direkt nach der Dialyse oder bei bestimmten Medikamenten kann die Fahrtauglichkeit jedoch eingeschränkt sein.
Nach einer erfolgreichen Nierentransplantation ist Autofahren in der Regel möglich, wenn Betroffene ständig ärztlich betreut und kontrolliert werden und eine jährliche (in besonderen Fällen halbjährliche) Nachbegutachtung stattfindet.
Für Menschen mit Nierenerkrankungen, die nicht selbst Autofahren dürfen, gibt es bestimmte Alternativen und Unterstützungsmöglichkeiten, um ihre Mobilität zu erhalten.
Nierenerkrankungen können die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich einschränken, z.B. durch
Grundlage für eine Fahrerlaubnis bei Nierenerkrankungen sind die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Leitlinien können unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung heruntergeladen werden.
Bei der Fahreignung wird die Fahrerlaubnis in 2 Gruppen unterteilt, Näheres unter Fahrerlaubnisgruppen.
Grundsätzlich ist das Autofahren mit einer schweren Niereninsuffizienz nicht erlaubt. In den Begutachtungs-Leitlinien steht dazu:
"Wer unter einer schweren Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens und beträchtlicher Einschränkung der Leistungsfähigkeit leidet, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden."
Menschen mit Niereninsuffizienz, die in ständiger Dialysebehandlung sind, können unter folgenden Voraussetzungen Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 führen:
Menschen mit Niereninsuffizienz, die in ständiger Dialysebehandlung sind, können nur in Ausnahmefällen Kraftfahrzeuge der Gruppe 2 führen. Neben den für Gruppe 1 genannten Voraussetzungen, ist eine eingehende Begründung für die Ausnahme erforderlich.
Nach einer erfolgreichen Nierentransplantation und damit normaler oder annähernd normaler Nierenfunktion kann angenommen werden, dass Betroffene wieder in der Lage sind, Kraftfahrzeuge beider Gruppen zu führen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Liegen zusätzlich zur Nierenerkrankung Komplikationen oder Begleiterkrankungen vor (Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, Rhythmusstörungen, koronare Herzkrankheit, Diabetes, Sehstörungen etc.), so müssen diese regelmäßig fachkundig beurteilt werden, insbesondere unter Beachtung der Kombinationen.
Wenn Menschen mit Nierenerkrankungen nicht Autofahren dürfen, gibt es z.B. folgende Alternativen und Unterstützungsmöglichkeiten:
Teilweise muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen, um Hilfen und/oder Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Näheres zu Grad der Behinderung, Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleichen unter Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung.
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