Ob und in welchem Umfang dialysepflichtige Patienten arbeiten können, hängt z.B. von der Schwere ihrer Erkrankung, der Art ihrer beruflichen Tätigkeit, der Dialyseform und ihrem körperlichen und psychischen Befinden ab.
In der Regel können Dialysepatienten ihren Beruf – zumindest in Teilzeit – weiterhin ausüben. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Teilzeit, Näheres unter Teilzeitarbeit.
Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, haben zudem einen Anspruch auf bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche. Nähere Informationen unter:
Viele dialysepflichtige Patienten leiden z.B. unter Schwäche, Kopfschmerzen und/oder Übelkeit. Hinzu kommen psychische Belastungen durch die Erkrankung und die Einschränkungen der Lebensqualität durch die Dialyse. Deshalb sollten belastende Arbeiten vermieden werden, z.B.:
Zudem sollten Dialysepatienten darauf achten, dass sie zwischen ihrem Wohnort, ihrem Arbeitsplatz und dem Dialysezentrum keine großen Entfernungen zurücklegen müssen, um lange Fahrtwege zu vermeiden.
Menschen mit schwerer Niereninsuffizienz dürfen bestimmte Berufe (z.B. Bus-, LKW- oder Taxi-Fahrer) nicht ausüben, da sie die entsprechenden Fahrzeuge nicht führen dürfen. Für Menschen mit Niereninsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung kann es im Einzelfall eine Ausnahme geben, Näheres unter Nierenerkrankungen > Autofahren.
Die Hämodialyse kann für Patienten ganz unterschiedliche Nebenwirkungen haben, z.B.:
Je nachdem, von welchen Nebenwirkungen Dialysepatienten betroffen sind und wie stark diese ausfallen, sind Patienten in ihrer beruflichen Tätigkeit mehr oder weniger beeinträchtigt. Manche fühlen sich direkt nach der Dialyse relativ fit und leistungsfähig und können noch am selben Tag arbeiten, andere leiden z.B. an Schwäche oder Übelkeit und können nur an dialysefreien Tagen arbeiten.
Dialyseeinrichtungen bieten in der Regel verschiedene Zeiten an, um den Bedürfnissen ihrer Patienten gerecht werden zu können, z.B. eine Dialyse am frühen Morgen, am Abend oder über Nacht.
Auch (mehrtägige) Geschäftsreisen sind möglich, wenn vor Ort eine Dialysebehandlung möglich ist. Näheres zu Vorbereitungen und Dialysemöglichkeiten im In- und Ausland unter Nierenerkrankungen > Dialyse > Urlaub.
Eine Peritonealdialyse muss nicht im Dialysezentrum durchgeführt werden. Sie muss jedoch täglich stattfinden und die Dialysierflüssigkeit muss mehrmals am Tag ausgetauscht werden, also in der Regel auch am Arbeitsplatz. Wenn Betroffenen in der Arbeit ein ruhiger, sauberer Ort zum Austausch des Beutels zur Verfügung steht, ist dies in der Regel problemlos möglich. Nebenwirkungen sind bei einer Peritonealdialyse äußerst selten.
Nierenerkrankungen, Begleiterkrankungen oder die Dialyse führen häufig zu wiederholten und/oder langen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. In den ersten 6 Wochen besteht in der Regel ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, danach auf Krankengeld.
Informationen zu Renten und Erwerbsminderung unter Nierenerkrankungen > Rente.
Informationen zu Rehamaßnahmen und stufenweiser Wiedereingliederung unter Nierenerkrankungen > Medizinische und berufliche Rehabilitation.
Wenn die Berufstätigkeit gefährdet ist oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten, z.B.:
Nierenerkrankungen > Dialyse > Sport
Nierenerkrankungen > Dialyse > Urlaub
Nierenerkrankungen > Autofahren