Eignungsabklärung und Arbeitserprobung

1. Das Wichtigste in Kürze

Eignungsabklärung (früher Berufsfindung) und Arbeitserprobung sollen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, einen für sie geeigneten Beruf zu finden. In der Regel dauern die Maßnahmen insgesamt nicht länger als 3 Monate. Sie werden meist in Berufsförderungs- und Berufsbildungswerken durchgeführt und zählen zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation.

2. Eignungsabklärung

Ziel der Eignungsabklärung ist es, ein geeignetes Berufsfeld zu finden. Dabei werden das Leistungsvermögen, die Eignung und Neigung sowie ggf. die Auswirkungen einer Behinderung auf eine spätere berufliche Tätigkeit geklärt. Der Teilnehmer kann sich in verschiedenen Berufsfeldern ausprobieren, um einen realistischen Berufswunsch zu entwickeln.

Zudem wird geprüft, ob vor einer Ausbildung bzw. Bildungsmaßnahme weitere Reha-Leistungen notwendig sind.

3. Arbeitserprobung

Die Arbeitserprobung soll nach der Entscheidung für einen Beruf noch bestehende Fragen zu bestimmten Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen klären. Die Fähigkeiten des Teilnehmers werden für ein bestimmtes Berufsfeld geprüft, um herauszufinden, ob dieser den Anforderungen seines Berufsziels gerecht werden kann.

Des weiteren wird ermittelt, ob weitere berufliche Reha-Leistungen erforderlich sind.

4. Kostenübernahme

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernehmen die Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger (§ 16 SGB VI) oder der Unfallversicherungsträger (§ 35 SGB VII) die Kosten. Die Krankenkasse zahlt nachrangig. Bei Geringverdienern oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf.

5. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch den Reha-Träger in Abstimmung mit den Fachdiensten der Agentur für Arbeit.

Erforderliche Unterlagen:

  • Eingliederungsplan, der vom Reha-Träger zusammen mit der Agentur für Arbeit vor Ort und dem Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderungen bedrohtem Menschen erstellt wird
  • Eignungsgutachten des Fachdienstes
  • Ärztliche Gutachten mit Befundunterlagen
  • Kostenzusage des Reha-Trägers

6. Praxistipps

  • Adressen von Berufsbildungswerken finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke unter www.bagbbw.de/bbw-anbietersuche.
  • Adressen von Berufsförderungswerken finden Sie beim Berufsverband Deutscher Berufsförderungswerke unter www.bv-bfw.de > BFW vor Ort.
  • Während der Eignungsabklärung oder Arbeitserprobung kann Anspruch auf Übergangsgeld bestehen (§ 65 Abs. 3 SGB IX).

7. Wer hilft weiter?

Der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger: Unfallversicherungsträger, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Sozialamt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) bietet unter www.ansprechstellen.de eine Adressdatenbank der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe, welche Informationsangebote für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Reha-Träger bieten.

Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und von Behinderungen bedrohte Menschen bietet auch die unabhängige Teilhabeberatung.

8. Verwandte Links

Behinderung

Berufliche Reha > Leistungen

Medizinische Rehabilitation

Stufenweise Wiedereingliederung

 

Gesetzesquelle: SGB IX

Letzte Bearbeitung: 02.11.2020

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