Behinderung > Hilfen am Arbeitsplatz

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei der Arbeitsassistenz leiten Menschen mit Behinderungen ihre jeweilige Assistenz an, die als eine Art menschliches Werkzeug Hilfstätigkeiten nach deren Anweisungen ausführt. Bei der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz beim Budget für Ausbildung und Budget für Arbeit und bei Berufsbegleitung im Rahmen unterstützter Beschäftigung werden Menschen mit Behinderungen pädagogisch unterstützt und begleitet, z.B. durch ein Jobcoaching.

2. Charakter der Arbeitsassistenz

Die Kerntätigkeiten, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind, erbringt die Person mit Behinderung selbst. Die Arbeitsassistenz leistet nur Hilfstätigkeiten und gleicht behinderungsbedingte Funktionseinschränkungen aus. Dabei wird die Assistenz von dem Menschen mit Behinderung angeleitet, der sie in Anspruch nimmt.

Beispiele:

  • Eine Arbeitsassistenz liest z.B. Blinden Texte vor, die nicht in Braille-Schrift verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können.
  • Eine Arbeitsassistenz reicht Gegenstände, die vom Rollstuhl aus nicht erreichbar sind.
  • Eine Arbeitsassistenz hilft bei Dienstreisen Barrieren zu überwinden.

3. Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz beim Budget für Ausbildung und Budget für Arbeit

Das Budget für Ausbildung und das Budget für Arbeit sind Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fördern und sowohl Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz für den Menschen mit Behinderung als auch eine Geldleistung an den Arbeitgeber umfassen.

Die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz ähnelt dabei einer Arbeitsassistenz, ist aber eine andere Leistung:

  • Für die Anleitung und Begleitung gibt es nur eine Pauschale.
  • Sie hat einen anderen Charakter als die Arbeitsassistenz: Der Mensch mit Behinderung wird angeleitet und begleitet, um die beruflichen Anforderungen, die an ihn gestellt werden, erfüllen zu können. Die Personen, die anleiten und begleiten entscheiden hier selbst, was sie tun und wirken auf die Menschen mit Behinderungen ein. Sie vereinbaren oder geben Ziele vor und unterstützen den Menschen mit Behinderung dabei, an sich selbst zu arbeiten, um diese Ziele erreichen zu können.
  • Arbeitsassistenz kann neben dieser Anleitung und Begleitung zusätzlich erforderlich sein und dann besteht unter Umständen auch ein Anspruch darauf.

4. Berufsbegleitung bei unterstützter Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen, bei der nach einer individuellen Qualifizierung im Betrieb langfristige Berufsbegleitung gewährt wird.

Auch die Berufsbegleitung bei unterstützter Beschäftigung ist keine Arbeitsassistenz:

  • Die Berufsbegleitung hat anders als die Arbeitsassistenz einen pädagogischen Charakter. Beispiele:
    • Arbeit mit Zielvereinbarungen
    • Arbeit an der Einstellung des Menschen mit Behinderung
    • Verbesserung von Ausdauer, Belastbarkeit, Eigenverantwortung, Flexibilität, Frustrationstoleranz, Konzentration usw. durch pädagogische Maßnahmen
    • Unterstütztes Einüben von Fähigkeiten
    • Stärkung der Selbstbestimmung und Selbstbehauptung
    • Beratung
  • Arbeitsassistenz kann neben der Berufsbegleitung zusätzlich erforderlich sein und dann besteht unter Umständen auch ein Anspruch darauf.

5. Fallbeispiel: Kombination von Anleitung und Begleitung und Arbeitsassistenz

Herr Bauer erhält ein Budget für Arbeit für seine Tätigkeit als Software-Entwickler. Wegen seiner psychischen Behinderung bekommt er zur Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz einen Jobcoach, mit dem er sich regelmäßig im Betrieb trifft. Sie besprechen, wie Herr Bauer psychische Krisen vermeiden kann, wenn es zu Schwierigkeiten im Kollegium kommt, weil er mit seinen psychischen Besonderheiten aneckt. Da Herr Bauer außerdem im Rollstuhl sitzt, bekommt er Geld für seine Arbeitsassistentin. Sie ist bei ihm angestellt, reicht ihm während der Arbeit Sachen an und hilft ihm auf dem Weg zu auswärtigen Terminen mit der Kundschaft, Barrieren zu überwinden.

6. Wer hilft weiter

7. Verwandte Links

Arbeitsassistenz

Budget für Arbeit

Budget für Ausbildung

Unterstützte Beschäftigung

Inklusionsbetriebe

Behinderung > Berufsleben

Berufliche Reha > Leistungen

Berufliche Reha > Rahmenbedingungen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Behinderung > Hilfe - Beratung - Adressen

Letzte Bearbeitung: 23.08.2024

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