Als Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können sog. andere Leistungsanbieter Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Für diese anderen Leistungsanbieter gelten weniger strenge Anforderungen als für WfbM. Weitere Alternativen für Menschen mit Behinderungen sind die Tätigkeit in einem Inklusionsbetrieb oder einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe der unterstützten Beschäftigung oder des Budgets für Arbeit bzw. Budgets für Ausbildung. Das sind Zuschüsse an Betriebe bzw. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung während der Arbeit. Das kann eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Sog. "andere Leistungsanbieter" sind eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Sie sollen Menschen mit Behinderungen eine Wahlmöglichkeiten bei der Beschäftigungssuche bieten. Die Voraussetzungen für eine Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter sind dieselben wie in einer WfbM, Näheres unter Werkstatt für behinderte Menschen.
Generell können alle Firmen oder Träger sog. andere Leistungsanbieter werden, wenn sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind dieselben wie für WfbM, mit folgenden Erleichterungen:
Zudem gilt ein uneingeschränktes Rückkehrrecht. Menschen mit Behinderungen können z.B. bei einer Kündigung oder Überforderung in eine WfbM zurückkehren.
Diese Leistungsanbieter müssen den Beschäftigten keinen Mindestlohn zahlen, genauso wie bei Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Für die Beschäftigung in alternativen Betrieben auf dem freien Arbeitsmarkt und in Inklusionsbetrieben gibt es 2 Formen der Hilfe:
Das sog. Budget für Ausbildung umfasst
Das Budget für Ausbildung ist eine Alternative für den Eingangsbereich und/oder den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen.
Das sog. Budget für Arbeit umfasst
Voraussetzung ist immer, dass die Menschen mit Behinderung Anspruch auf Beschäftigung in einer WfbM hätten. Näheres unter Budget für Ausbildung und Budget für Arbeit.
Ein Inklusionsbetrieb ist ein Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Der Anteil an schwerbehinderten Beschäftigten beträgt mindestens 30 % bis in der Regel höchstens 50 %. Näheres unter Inklusionsbetriebe.
Inklusionsbetriebe müssen ihren Beschäftigten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen (12,82 € seit 1.1.2025).
Unterstützte Beschäftigung umfasst
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet dazu eine Broschüre zum Download unter www.bmas.de > Suchbegriff: "A389".
Näheres unter Unterstützte Beschäftigung.
Unterstützte Beschäftigung findet in ganz normalen Betrieben statt. Bei unterstützter Beschäftigung bekommen die Menschen mit Behinderungen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (12,82 € seit 1.1.2025).
Die unabhängige Teilhabeberatung oder der zuständige Rehabilitationsträger, z.B. die Agentur für Arbeit.
Werkstätten für behinderte Menschen WfbM
Berufliche Reha > Rahmenbedingungen
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Sozialversicherung bei beruflicher Reha und WfbM