Als Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können sog. andere Leistungsanbieter Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Für diese anderen Leistungsanbieter gelten weniger strenge Anforderungen als für WfbM. Weitere Alternativen für Menschen mit Behinderungen sind die Tätigkeit in einem Inklusionsbetrieb oder einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe der unterstützten Beschäftigung oder des Budgets für Arbeit bzw. Budget für Ausbildung. Das sind Zuschüsse an Betriebe bzw. Unterstützung der Menschen mit Behinderung während der Arbeit, die das Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Der sog. "andere Leistungsanbieter" wurde zum 1.1.2018 gesetzlich neu eingeführt. Er wurde als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) geschaffen, um Menschen mit Behinderungen Alternativen und damit Wahlmöglichkeiten bei der Beschäftigungssuche zu bieten. Die Voraussetzungen, um bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt werden zu können, sind dieselben wie in einer WfbM, Näheres unter Werkstatt für behinderte Menschen.
Generell können alle Firmen oder Träger sog. andere Leistungsanbieter werden, wenn sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind dieselben wie für WfbM, mit folgenden Erleichterungen:
Es gilt zudem ein uneingeschränktes Rückkehrrecht, sodass ein Mensch mit Behinderung in eine WfbM zurückkehren kann, wenn er z.B. gekündigt wird oder sich überfordert fühlt.
Für die Beschäftigung in alternativen Betrieben auf dem freien Arbeitsmarkt und in Inklusionsbetrieben gibt es 2 Formen der Hilfe:
Das sog. Budget für Ausbildung umfasst
Das Budget für Ausbildung ist eine Alternative für den Eingangsbereich und/oder den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen.
Das sog. Budget für Arbeit umfasst
Voraussetzung ist immer, dass die Menschen mit Behinderung Anspruch auf Beschäftigung in einer WfbM hätten. Näheres unter Budget für Ausbildung und Budget für Arbeit.
Ein Inklusionsbetrieb ist ein Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Der Anteil an schwerbehinderten Beschäftigten beträgt mindestens 30 % bis in der Regel höchstens 50 %. Näheres unter Inklusionsbetriebe.
Unterstützte Beschäftigung umfasst
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet dazu eine Broschüre zum Download unter www.bmas.de > Suchbegriff: "A389".
Näheres unter Unterstützte Beschäftigung.
Die unabhängige Teilhabeberatung oder der zuständige Rehabilitationsträger, z.B. die Agentur für Arbeit.
Werkstätten für behinderte Menschen WfbM
Berufliche Reha > Rahmenbedingungen
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Sozialversicherung bei beruflicher Reha und WfbM