In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können Menschen mit Behinderungen berufliche Bildung erhalten und/oder einer Beschäftigung nachgehen, wenn sie behinderungsbedingt nicht mindestens 3 Stunden täglich auf dem sog. allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können (volle Erwerbsminderung). WfbM sind keine Erwerbsbetriebe, sondern Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, in denen die Beschäftigten bei der Arbeit Leistungen zur Unterstützung und ein behinderungsgerechtes Arbeitsumfeld erhalten. Die Arbeit in einer WfbM wird deutlich geringer vergütet als eine Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM sind eine Behinderung und volle Erwerbsminderung.
Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Erwerbstätigkeit für mindestens 3 Stunden pro Tag nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, sondern allenfalls auf dem sog. besonderen Arbeitsmarkt. Der besondere Arbeitsmarkt ist ein spezieller, staatlich geförderter Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen, zu dem die WfbM und deren Alternativen gehören. Näheres zu den Alternativen unter Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist die WfbM verpflichtet, allen Menschen mit Behinderungen in ihrem Einzugsgebiet einen Platz in einem der folgenden Bereiche anzubieten:
Die WfbM ermöglicht Menschen mit Behinderungen
Dass Werkstattbeschäftige – erstmals oder wieder – auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können, ist eines von mehreren Zielen der WfbM. Diesen Schritt schaffen in der Praxis aber nur sehr wenige. Die WfbM sind als dauerhafte Leistung für Menschen gedacht, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Dieses Konzept ist umstritten, weil es für die Menschen mit Behinderung zwar eine dauerhafte Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsmarkt bietet, aber keine Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen. Näheres unter Behinderung > Inklusion.
Menschen mit Behinderungen haben in der WfbM die Möglichkeit, in unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig zu sein, z.B. in einer Gärtnerei, Schreinerei, Hauswirtschaft, Telefonzentrale oder bei der Montage und Verpackung.
Während ihrer Beschäftigung in der WfbM sind die Menschen mit Behinderungen unfall-, kranken-, pflege-, und rentenversichert, in der Regel jedoch nicht in der Arbeitslosenversicherung. Näheres unter Sozialversicherung bei beruflicher Reha und WfbM.
Beschäftigte in einer WfbM bekommen als Vergütung
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht.
Da der Verdienst so gering ist, erhalten sehr viele Menschen in Werkstätten auch Sozialleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu decken.
Das Werkstatteinkommen (ab dem Arbeitsbereich) wird nicht in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet. Nicht als Einkommen berücksichtigt werden:
Ausführliche Informationen im Ratgeber "Grundsicherung nach dem SGB XII für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen" des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen unter https://bvkm.de > Recht und Ratgeber > Ratgeber zur Grundsicherung.
Um als WfbM amtlich anerkannt zu werden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die ausführlichen Bestimmungen sowie die Aufgaben und Pflichten der WfbM sind in der Werkstättenverordnung geregelt. Gesetzestext unter www.gesetze-im-internet.de/schwbwv.
Sog. andere Leistungsanbieter sind eine Alternative zur WfbM, um Menschen mit Behinderungen mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten und das Leistungsangebot zu erweitern.
Der Mensch mit Behinderung kann wählen, ob er Leistungen
in Anspruch nehmen möchte. Wichtig ist, dass das Ziel der beruflichen Teilhabe sichergestellt ist und die Teil-Leistungserbringer zusammen ein komplettes Angebot bereitstellen.
Voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen können als Alternative zur WfbM auch eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe von Lohnkostenzuschüssen und Unterstützungsleistungen aufnehmen. Möglich ist das in sog. Inklusionsbetrieben, aber auch bei allen anderen "normalen" Arbeitgebern.
Näheres unter Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen.
Informationen geben die WfbM vor Ort, die unabhängige Teilhabeberatung, die Träger der Eingliederungshilfe, die Agentur für Arbeit (für den Eingangs- und Berufsbildungsbereich), die Integrationsfachdienste oder andere zuständige Reha-Träger, z.B. die Renten- oder Unfallversicherung.
Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Rechtsgrundlagen: §§ 56 ff., 219 ff. SGB IX