Altersgrenze der Regelaltersrente

1. Das Wichtigste in Kürze

Die sog. Regelaltersgrenze ist das Alter, in dem gesetzlich Rentenversicherte normalerweise in Rente gehen, also Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Früher war das mit 65. Seit 2012 steigt diese Regelaltersgrenze für jeden Geburtsjahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, hat erst im Monat nach dem 67. Geburtstag Anspruch auf die Regelaltersrente.

2. Anhebung der Altersgrenze der Regelaltersrente

Wer vor 1947 geboren wurde, erreichte die Regelaltersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Seit 2012 wird die Altersgrenze der Regelaltersrente für Versicherte, die ab 1.1.1947 geboren sind, schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.

3. Wann kann ich regulär in Rente gehen?

Der reguläre Rentenbeginn ist immer im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Rentenaltersgrenze wird derzeit für jeden Geburtsjahrgang ein bisschen höher, das heißt: Die Regelaltersrente beginnt immer später.

  • Im Jahr 1958 geborene Menschen gehen regulär von Februar 2024 bis Januar 2025 in Rente, also mit 66 Jahren.
    Beispiele:
    • Geboren 1.1.1958, Anhebung der Regelaltersgrenze um 12 Monate auf 66 Jahre, Erreichen der Altersgrenze 1.1.2024, Regelaltersrente ab Februar 2024
    • Geboren 31.12.1958, Anhebung der Regelaltersgrenze um 12 Monate auf 66 Jahre, Erreichen der Altersgrenze 31.12.2024, Regelaltersrente ab Januar 2025
  • Im Jahr 1959 geborene Menschen gehen regulär von April 2025 bis März 2026 in Rente, also mit 66 Jahren und 2 Monaten.
    Beispiele:
    • Geboren 15.2.1959, Anhebung der Regelaltersgrenze um 14 Monate auf 66 Jahre und 2 Monate, Erreichen der Altersgrenze 15.4.2025, Regelaltersrente ab Mai 2025
    • Geboren 15.12.1959, Anhebung der Regelaltersgrenze um 14 Monate auf 66 Jahre und 2 Monate, Erreichen der Altersgrenze 15.2.2026, Regelaltersrente ab März 2026

3.1. Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Die Tabelle zeigt, in welchem Alter welcher Jahrgang die Regelaltersgrenze erreicht. Im Monat danach beginnt die Regelaltersrente:

Geburtsjahr

Regelaltersgrenze

ab 1964

67. Geburtstag

1963

10 Monate nach dem 66. Geburtstag

1962

8 Monate nach dem 66. Geburtstag

1961

6 Monate nach dem 66. Geburtstag

1960

4 Monate nach dem 66. Geburtstag

1959

2 Monate nach dem 66. Geburtstag

1958

am 66. Geburtstag

1957

11 Monate nach dem 65. Geburtstag

1956

10 Monate nach dem 65. Geburtstag

1955

9 Monate nach dem 65. Geburtstag

1954

8 Monate nach dem 65. Geburtstag

1953

7 Monate nach dem 65. Geburtstag

1952

6 Monate nach dem 65. Geburtstag

1951

5 Monate nach dem 65. Geburtstag

1950

4 Monate nach dem 65. Geburtstag

1949

3 Monate nach dem 65. Geburtstag

1948

2 Monate nach dem 65. Geburtstag

1947

1 Monat nach dem 65. Geburtstag

1946 und früher

65. Geburtstag

 

4. Keine Anhebung der Regelaltersgrenze bei Vertrauensschutz

Einige Versicherte (nach Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus; unter weiteren Voraussetzungen bei Altersteilzeit) genießen laut Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz. Für sie wird die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgeschlossen bzw. das vorzeitige Eintrittsalter mit Abschlägen bis zu 10,8 % stufenweise auf 62 Jahre herabgesetzt. Ob und in welcher Form Vertrauensschutz besteht, können Versicherte beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

5. Praxistipps

6. Verwandte Links

Altersrenten > Regelaltersrente

Rentenversicherung

Rente > Rentenarten

 

Rechtsgrundlagen: § 235 Abs. 2 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 30.09.2024

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