Behinderung > Inklusion

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Begriffe Inklusion und Integration werden oft gleichbedeutend verwendet, verwechselt oder vermischt. Inklusion bedeutet eine Umgebung zu schaffen, die allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Integration bedeutet Zugehörigkeit, die mit Anpassung an die Umgebung einhergeht. Exklusion bedeutet Ausschluss und Separation bedeutet Trennung.

2. Integration – Inklusion – Exklusion – Separation: Erklärungen zu den Begriffen

2.1. Integration

Integration bedeutet Einbindung in die Gesellschaft. Die Rahmenbedingungen bleiben dabei wie sie sind. Bei der Integration ist das Ziel, auf das es ankommt, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Die eingebundenen Personen dürfen dabei sein, auch wenn sie anders sind, als sich viele den "normalen Menschen" vorstellen. Integration verlangt dabei ein gewisses Maß an Anpassung an die Rahmenbedingungen und die Gesellschaft.

Beispiele:

  • Ein Kind mit Behinderung wird gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unterrichtet. Der Unterricht wird nicht auf die besonderen Bedürfnisse dieses Kindes angepasst, aber das Kind darf mitmachen. Es bekommt Unterstützung dafür, mit den Unterrichtsbedingungen zurechtzukommen.
  • Eine muslimische Frau darf eine Arbeit antreten, wenn sie dabei kein Kopftuch trägt.
  • Ein Kind mit Fluchterfahrung darf eine allgemeine Schule besuchen und bekommt speziellen Deutschunterricht, um dem Unterricht in der für es fremden Sprache besser folgen zu können.

2.2. Inklusion

Inklusion bedeutet Einschluss im Sinne einer Anpassung der Umwelt an die einzelnen Menschen und ihre Bedürfnisse, sodass alle Menschen, so wie sie sind, teilhaben können.

Beispiele:

  • In einer Klasse wird neben der Lautsprache auch in Gebärdensprache unterrichtet. Autistische Kinder sind per Video dem Unterricht zugeschaltet, um nicht von sozialen Kontakten überfordert zu werden, und die Räume sind barrierefrei zugänglich für Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Kinder erhalten Aufgaben mit verschiedenem Schwierigkeitsgrad und es gibt mehrere Lehrkräfte und Assistenzpersonen, damit diese auf die unterschiedlichen Bedürfnisse aller eingehen können, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht.
  • In einem Betrieb steht ein Dolmetscher für die arabischsprachigen Mitarbeitenden zur Verfügung. Deutschkenntnisse sind daher keine Jobvoraussetzung für sie.

2.3. Exklusion

Exklusion bedeutet Ausschluss. Gemeint ist, dass Menschen aus einer Gruppe oder von der Teilhabe ausgeschlossen werden.

Exklusion liegt z.B. vor, wenn:

  • Menschen wegen einer Behinderung nicht zur Schule gehen dürfen oder nicht die Möglichkeit bekommen, zu arbeiten. Näheres unter Behinderung > Schule.
  • Kinder mit Fluchterfahrung nicht zur Schule gehen dürfen, weil ihr Aufenthaltsstatus noch nicht gesichert ist.

2.4. Separation

Separation bedeutet Trennung und ist eine mildere Form der Exklusion.

Sie liegt z.B. vor, wenn:

  • Menschen mit Behinderungen zwar zur Schule gehen dürfen, aber nur an spezielle Förderschulen, die speziell für sie gemacht wurden. Näheres unter Behinderung > Schule.
  • Menschen mit Behinderungen zwar arbeiten dürfen, aber nur in speziellen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
  • Kinder mit Fluchterfahrung in speziellen Klassen getrennt von den anderen unterrichtet werden.

Die Separation ist zwar Inklusion insofern, dass die Betroffenen an bestimmten Lebensbereichen teilhaben können, z.B. an Bildung oder Berufstätigkeit. Gleichzeitig ist die Separation aber Exklusion, denn die davon Betroffenen sind z.B. aus der allgemeinen Schule oder dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen.

3. Inklusion und gemeinsamer Unterricht

Im Alltag werden die Begriffe Inklusion und auch Integration häufig als Synonyme für gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung verwendet. Dabei geht es bei Inklusion nicht nur um Bildung und es geht auch nicht nur um Menschen mit Behinderungen. Es geht um alle Menschen und um alle Lebensbereiche.

Außerdem sagt der bloße Besuch der selben Schule oder Klasse noch nichts darüber aus, ob dort Exklusion, Integration oder Inklusion stattfindet.

Beispiel: Ein Kind, das im Unterricht mit den anderen in der Klasse sitzt, dem Unterricht aber wegen einer Behinderung nicht folgen kann, wird von Möglichkeiten der Bildung ausgeschlossen. Das ist Exklusion trotz gemeinsamen Unterrichts.

4. Wer hilft weiter?

Die unabhängige Teilhabeberatung unterstützt, wenn es darum geht, das Recht auf Inklusion durchzusetzen.

intakt.info bietet Informationen, Anlaufstellen und Austauschmöglichkeiten.
Familienbund der Katholiken in der Diözese Würzburg e.V.
Telefon: 0931 38665-226 oder -228
Fax: 0931 38665-229
E-Mail: kontakt@intakt.info
www.intakt.info

5. Verwandte Links

Behinderung

Behinderung > Schule

Schulbegleitung

Teilhabe an Bildung

Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Behinderung > Hilfe - Beratung - Adressen

Letzte Bearbeitung: 01.10.2024

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