Ausbildungsgeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Es dient dazu, den Lebensunterhalt zu sichern während einer Berufsvorbereitung, einer Berufsausbildung oder einer betrieblichen Qualifizierung im Rahmen von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, z.B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Die Höhe ist abhängig von der Art der Bildungsmaßnahme, von der Wohnsituation und vom Einkommen. Gezahlt wird Ausbildungsgeld nur, wenn kein Anspruch auf sog. Übergangsgeld besteht.
Wenn kein Übergangsgeld gewährt werden kann, erhalten Menschen mit Behinderungen Ausbildungsgeld während folgender Maßnahmen zur beruflichen Reha:
Gezahlt wird das Ausbildungsgeld nur auf Antrag bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag kann auch nach Beginn der Ausbildungsmaßnahme gestellt werden. Es ist allerdings empfehlenswert, sich so früh wie möglich mit dem zuständigen Reha-Berater der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Das Ausbildungsgeld wird frühestens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.
Ausbildungsgeld wird für die Dauer der Teilnahme an der behinderungsspezifischen Bildungsmaßnahme gezahlt. In der Regel muss nach einem Jahr die Weiterbewilligung beantragt werden, bei einer Berufsausbildung nach 18 Monaten.
Bei einer Unterbrechung der Teilnahme wegen Krankheit wird das Ausbildungsgeld bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats nach dem Beginn der Krankheit weiterbezahlt. Bei einer Berufsausbildung gilt das aber nur, solange das Berufsausbildungsverhältnis noch besteht.
Das Ausbildungsgeld wird auch bei Unterbrechungen wegen eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft und im Wochenbett und/oder wegen Mutterschutz weitergezahlt und bei Unterbrechungen aus sonstigen wichtigen Gründen.
Die im Folgenden genannten Beträge gelten seit 1.8.2024.
Das Ausbildungsgeld beträgt 501 € monatlich.
Bei Unterbringung im Wohnheim, im Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen: Wenn die Agentur für Arbeit oder ein anderer Leistungsträger die Kosten für Unterbringung und Verpflegung erstatten, beträgt das Ausbildungsgeld 133 € monatlich.
Bei Unterbringung in anderen Einrichtungen als den eben genannten beträgt das Ausbildungsgeld 822 € monatlich.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen können im Einzelfall erstattet werden.
Das Ausbildungsgeld beträgt 276 € monatlich.
Bei Unterbringung im Wohnheim, im Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen: Wenn die Agentur für Arbeit oder ein anderer Leistungsträger die Kosten für Unterbringung und Verpflegung erstatten, beträgt das Ausbildungsgeld 133 € monatlich.
Bei Unterbringung in anderen Einrichtungen als den eben genannten beträgt das Ausbildungsgeld 666 € monatlich.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen können im Einzelfall erstattet werden.
Das Ausbildungsgeld beträgt unabhängig von der Wohnsituation 133 € monatlich.
Es wird keinerlei Einkommen auf das Ausbildungsgeld angerechnet.
Das Ausbildungsgeld, das während des Eingangsverfahrens oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters (Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen) bezahlt wird, darf nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Soweit die Leistung einkommensabhängig ist, bleiben folgende Freibeträge anrechnungsfrei:
Einkommen, das hier nicht aufgeführt wurde, wird auf das Ausbildungsgeld angerechnet.
Agentur für Arbeit, Integrationsamt sowie Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Thema Behinderung, Telefon 030 221911-006, Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr.
Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Rechtsgrundlagen: §§ 122 ff. SGB III - §§ 12f. BAföG - SGB IX