Die Fahrerlaubnisklassen sind in Deutschland in 2 Gruppen unterteilt. Diese Einteilung wird verwendet, um die Anforderungen an die Fahreignung festzulegen. Krankheiten, Therapien und dauerhafte Medikamenteneinnahmen können dazu führen, dass die Fähigkeit zum Autofahren eingeschränkt ist.
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Die FeV wird regelmäßig aktualisiert, um die sich ändernden Anforderungen an Verkehrsteilnehmende zu berücksichtigen.
Die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" beinhalten eine detaillierte Zusammenstellung der Einschränkungen, die dazu führen können, dass eine Person nicht oder nur eingeschränkt fahrgeeignet ist. Kostenloser Download unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.
Die Begutachtungsleitlinien werden regelmäßig überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
Die Gruppe 1 umfasst die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T. Darunter fallen z.B. Mopeds, Kraft- und Leichtkrafträder, Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Es sind Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder.
Gruppe 2 umfasst die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (das sind z.B. Lastkraftwagen und Busse) und die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (FzF).
Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 gelten in der Regel strengere Vorgaben, weil die Folgen eines Unfalls schwerer sind.
Demenz > Autofahren Führerschein
Nierenerkrankungen > Autofahren
Parkinson > Reisen und Autofahren
Schädel-Hirn-Traum > Mobilität
Schlaganfall > Mobilität und Beweglichkeit