In der Akutphase einer schizophrenen, manischen oder organischen Psychose und bei sehr schweren depressiven Psychosen darf kein Kraftfahrzeug geführt werden. Ob Menschen nach einer psychotischen Krankheitsphase wieder fahren dürfen, ist abhängig von Art und Prognose der Störung. Bei der Einnahme von Psychopharmaka müssen Menschen mit Psychosen sich vor dem Fahren ärztlich beraten lassen, ob sie mit den verordneten Medikamenten fahrtauglich sind.
Menschen mit folgenden Formen akuter Psychosen sind in der akuten Krankheitsphase fahruntauglich und dürfen währenddessen keine Kraftfahrzeuge führen:
*Stuporös: Stupor ist ein körperliches Erstarren ohne Bewusstseinsverlust, bei dem die Betroffenen wie versteinert wirken.
Nach dem Abklingen der akuten Symptome ist die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs unter Umständen wieder gegeben. Sie wird zum Teil unterschiedlich beurteilt, abhängig davon, um welchen Führerschein es geht. Es gibt 2 Fahrerlaubnisgruppen:
Ein Kraftfahrzeug darf nach organischen Psychosen wieder geführt werden, wenn das Grundleiden eine positive Beurteilung zulässt und weder Restsymptome noch ein relevantes chronisches, hirnorganisches Psychosyndrom vorliegen. In der Regel sind regelmäßige Nachuntersuchungen erforderlich. Die Zeitabstände werden in einem Fahrtauglichkeitsgutachten festgelegt.
Das gilt für beide Fahrerlaubnisgruppen.
Bei Fahrerlaubnisgruppe 1 gilt:
Bei Fahrerlaubnisgruppe 2 gilt:
Bei Fahrerlaubnisgruppe 1 gilt:
Bei Fahrerlaubnisgruppe 2 gilt:
Kraftfahrzeuge, für die diese Führerscheine nötig sind, dürfen nach schizophrenen Psychosen nur ausnahmsweise bei besonders günstigen Umständen wieder gefahren werden.
Es ist unterschiedlich, ob während der Einnahme von Psychopharmaka gefahren werden darf oder nicht.
Die Beipackzettel der Medikamente enthalten meist Hinweise darauf, ob das Medikament die Fahrtauglichkeit einschränken kann. Aber wenn im Beipackzettel steht, dass die Fahrtauglichkeit eingeschränkt sein kann, heißt das nicht unbedingt, dass im Einzelfall damit nicht gefahren werden darf. Manchmal ist die Einnahme sogar Voraussetzung für eine Fahrtauglichkeit, das heißt, ohne sie darf nicht gefahren werden.
Wer Psychopharmaka einnimmt, sollte sich deswegen vor dem Fahren immer ärztlich beraten lassen. Außerdem sollten Betroffene eine psychiatrische Bescheinigung beim Fahren mitführen, dass die Einnahme der Medikamente medizinisch notwendig ist.
Wer ein Kraftfahrzeug steuert, ist für die Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich, muss sich vorher kritisch beobachten und sollte im Zweifel das Fahrzeug lieber stehen lassen. Vor allem in den ersten Tagen nach einer Dosissteigerung, sollten Betroffene nicht fahren.
Menschen mit Psychosen müssen ihren Führerschein nicht selbst abgeben. Wichtig ist nur, dass sie nicht fahren, wenn sie fahruntauglich sind. Nur wer das nicht gewährleisten kann, sollte den Führerschein freiwillig abgeben.
Wer während einer psychotischen Phase den Führerschein behalten hat und danach wieder fahren will, sollte sich unbedingt vorher ärztlich beraten lassen, ob das Fahren wirklich wieder möglich ist, um keine Unfälle oder Strafen wegen Fahrens trotz Fahruntauglichkeit zu riskieren.
Wenn fahrtaugliche Menschen nach Psychosen einen Führerschein machen wollen, müssen sie ihre Diagnose beim Antrag auf die Fahrerlaubnis angeben und ein ärztliches Gutachten über die Fahrtauglichkeit beilegen, weil sie sonst die Ablehnung ihres Antrags oder einen nachträglichen Entzug der Fahrerlaubnis riskieren, wenn die Diagnose bekannt wird.
Wer schon einen Führerschein hat, dem kann die Fahrerlaubnis bei Bekanntwerden von die Fahrtüchtigkeit ausschließenden Psychosen die Fahrerlaubnis entziehen, z.B. nach Unfällen oder wenn unangepasstes Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Wer den Führerschein wegen Psychosen verloren hat, kann ihn mit Hilfe eines Gutachtens zurückbekommen, das die Fahrtauglichkeit bescheinigt. Teils müssen die Betroffenen ihn aber auch neu machen und dabei ein Fahrtauglichkeitsgutachten vorlegen.
Gutachten zur Fahrtauglichkeit werden auf Grundlage der "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen erstellt. Die Angaben oben zur Fahrtauglichkeit und Fahruntauglichkeit bei und nach Psychosen stammen aus diesen Leitlinien. Die Gutachten berücksichtigen die Umstände des Einzelfalls, während die Leitlinien nur einen Orientierungsrahmen bieten.
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)