Wer schwere Depressionen hat, ist oft nicht fahrtüchtig. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente kann die Fahrtüchtigkeit zeitweise einschränken. Nach Abklingen der Symptome ist das Fahren wieder möglich, aber nach mehreren schweren Phasen kann die Fahrtüchtigkeit auch dauerhaft gemindert sein.
Bei Menschen mit Depressionen kann die Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr durch bestimmte Symptome oder die Einnahme bestimmter Antidepressiva vorübergehend eingeschränkt sein. Menschen mit Depressionen dürfen deshalb nur Autofahren, wenn sie sicherstellen können, dass sie sich und andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährden. Wer fahruntauglich ist und dennoch ein Kraftfahrzeug steuert, macht sich strafbar. Bei einem Unfall muss eine fahruntaugliche Person mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Informationen zum Fahren nach schweren Krankheitsphasen und zu Zweifeln an der Fahrtauglichkeit unter Führerschein.
Symptome einer schweren Depression können die Fahrtauglichkeit einschränken.
Beispiele:
Menschen mit Depressionen können außerdem nicht nur depressive Phasen, sondern auch sog. manische Phasen haben. In manischen Phasen sind Menschen enthemmt und überschätzen sich selbst.
Die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen legen deshalb fest, dass bei jeder sehr schweren Depression, die z.B. mit depressiv-wahnhaften, depressiv-stuporösen Symptomen oder mit akuter Suizidalität einhergeht, die psychischen Fähigkeiten ein Kraftfahrzeug zu lenken so gemindert sind, dass ein hohes Risiko für verkehrswidriges Verhalten besteht. Das Gleiche gilt in manischen Phasen.
Bei der Fahreignung wird die Fahrerlaubnis in 2 Gruppen unterteilt, Näheres unter Fahrerlaubnisgruppen.
Für die Fahrerlaubnisgruppe 1 (z.B. Mopeds und PKWs) gilt:
Menschen mit Depressionen dürfen erst wieder fahren, wenn
Manchmal treten mehrere manische oder sehr schwere depressive Phasen in kurzem Abstand auf. Oft ist der weitere Verlauf dann nicht absehbar. Besonders, wer dann keine sog. Phasenprophylaxe bekommt, kann nach den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung“ auch dann nicht sicher fahren, wenn gerade keine problematischen Symptome oder Wirkungen von Medikamenten auftreten. Phasenprophylaxe wird eine Behandlung genannt, mit der neuen depressiven oder manischen Phasen vorgebeugt werden soll, z.B. mit Medikamenten.
Fahren dürfen davon Betroffene erst wieder, wenn z.B. durch solche Medikamente zur Phasenprophylaxe,
Betroffene müssen diese Besserung durch fachärztliche Berichte von regelmäßigen psychiatrischen Kontrollen belegen.
Für die Fahrerlaubnisgruppe 2 (z.B. Personenbeförderung im Taxi oder Bus, fahren von LKWs) gilt:
Medikamente können so wirken, dass es nicht mehr möglich ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Besonders häufig sind solche Nebenwirkungen zu Beginn der Behandlung und wenn die Dosis schnell erhöht wird.
Fahren ist in dem Fall erst wieder erlaubt, wenn die problematischen Wirkungen vollständig abgeklungen sind. Wer sich ans Steuer setzt, ist selbst für die Fahrtauglichkeit verantwortlich. Vor dem Losfahren muss sich ein Mensch, der Medikamente einnimmt, kritisch beobachten und im Zweifel das Auto lieber stehen lassen.
Antidepressiva sind sog. Psychopharmaka. Psychopharmaka, können z.B. eine dämpfende Wirkung haben und die Reaktionszeit verlängern, was die Fahrtauglichkeit einschränkt. Wer Autofahren möchte und Psychopharmaka einnimmt, sollte auf jeden Fall vorher ärztlichen Rat dazu einholen, wie die Medikamente die Fahrtauglichkeit beeinflussen. Auch die Beipackzettel der Medikamente enthalten entsprechende Hinweise.
Der Download der "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen ist kostenlos möglich unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung > zum Download.
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
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