Schlaganfallbetroffene haben oft Lähmungen an Armen oder Beinen, die ihre Beweglichkeit und Mobilität erheblich einschränken können. Ziel von Behandlungen und Übungen ist, die Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit so weit wie möglich wiederherzustellen. Hilfs- und Heilmittel sollen die vorhandenen Fähigkeiten so fördern, dass eine möglichst hohe Selbstständigkeit erreicht werden kann.
Im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und medizinischer Rehabilitation sind Heilmittel inbegriffen und zuzahlungsfrei. Als Einzeltherapie sind für Heilmittel Zuzahlungen zu leisten. Näheres unter Heilmittel.
Heilmittel sind der sozialrechtliche Überbegriff für verschiedenste Therapien. Im Bereich Mobilität und Motorik nach einem Schlaganfall sind vor allem Physiotherapie (Krankengymnastik), Ergotherapie und Logopädie wichtig. Ziel ist, die Lähmungen so weit wie möglich zu überwinden und die Muskulatur zu aktivieren und zu trainieren, damit Betroffene sich wieder gezielt aufrecht halten und bewegen können. Dabei gehen Therapierende immer vom Ist-Zustand aus, d.h.: Alle Übungen richten sich individuell nach den Fähigkeiten und dem Leistungspotenzial der betroffenen Person. Eine Besonderheit bei Schlaganfall ist, dass Betroffene meist eine gesunde Körperhälfte haben, die ersatzweise viele "Arbeiten" übernehmen kann. Doch das ist nur die zweitbeste Lösung: Ziel ist immer, verloren gegangene Fähigkeiten auch auf der betroffenen Körperseite wieder zu erlernen.
Neben der herkömmlichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie gibt es zahlreiche Therapieansätze und Konzepte. Bei Schlaganfall häufig angewendet und von den Krankenkassen auch als Methoden anerkannt sind:
Eine Übersicht zu weiteren Therapieverfahren, die gute Erfolge in der Behandlung nach Schlaganfall erzielen können, finden Sie bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall Hilfe unter www.schlaganfall-hilfe.de > Für Betroffene > Therapie > Therapieverfahren oder beim Kompetenznetz Schlaganfall unter www.kompetenznetz-schlaganfall.de > Patienteninformation > Rehabilitation > zum Bereich Rehabilitation > Motorik > Neue Therapien.
Nach einem Schlaganfall sind viele Betroffene zeitweise oder dauerhaft fahruntauglich. Gründe dafür können Lähmungen, verlangsamte Reaktionen, Konzentrations-, Koordinations- und Sehstörungen sein. Als fahruntüchtig gelten auch Betroffene, die unmittelbar gefährdet sind, einen weiteren Schlaganfall zu erleiden.
Die Regelungen dazu finden sich in verschiedenen Kapiteln der "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung", kostenloser Download unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung > zum Download. Grundsätzlich gilt, dass nach erfolgreicher Therapie und immer abhängig vom Einzelfall Betroffene bedingt wieder in der Lage sein können, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 (Fahrerlaubnisgruppen) zu führen. Dies muss in der Regel in einer Fachklinik untersucht und bestätigt werden.
Näheres auch unter Führerschein.
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