Rollstühle gibt es in einer großen Bandbreite. Sie sind auf die individuellen Anforderungen anpassbar. Rollstühle zählen sozialrechtlich zu den orthopädischen Hilfsmitteln. In der Regel werden sie von dem behandelnden Arzt verschrieben. Der Kostenvoranschlag für das benötigte Rollstuhlmodell muss anschließend von der Krankenkasse genehmigt werden, damit sie die Kosten erstattet.
Rollstühle kommen bei schwerwiegenderen motorischen Einschränkungen zum Einsatz, auch wenn diese vorübergehend sind. Es gibt mittlerweile ein breites Angebot, aus dem nach Bedarf des Patienten ausgewählt werden sollte. Der Rollstuhl muss in Größe und Ausstattung individuell für den Patienten eingestellt werden:
Ein Elektrorollstuhl kann die Selbstständigkeit von schwer Kranken und gebrechlichen Menschen erhöhen und damit einen Beitrag zu einer Verbesserung der Lebensqualität leisten. Rollstühle, die bis zu 6 km/h fahren können beispielsweise in die private Haftpflichtversicherung mit aufgenommen werden. Wurde von der GKV ein Rollstuhl mit einer Fahrleistung über 6 km/h bewilligt, ist eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung nötig. Auch ein Versicherungskennzeichen muss am Heck befestigt werden. Die Betriebserlaubnis sowie den Versicherungsschein sollte der Fahrer immer bei sich führen.
Die Rollstuhlversorgung im Pflegeheim gestaltet sich oft sehr schwierig, weil sich hier Zuständigkeiten von Krankenkasse und Pflegeheim überschneiden.
Krankenkassen sind verpflichtet, Patienten mit Hilfsmitteln zu versorgen, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder im Pflegeheim leben. Dient er dem individuellen Behinderungsausgleich, hat die jeweilige Krankenkasse den Patienten mit einem ihm gerechten Rollstuhl zu versorgen: Das gilt z.B. für einen individuell passenden Rollstuhl, mit dem der Bewohner mobil ist und beispielsweise in den Garten fahren kann. Diese Regelung erfährt nur dort eine Einschränkung, wo die Versorgungspflicht der Krankenkasse endet und die Pflicht des Heimträgers bei vollstationärer Pflege einsetzt. Wird ein Rollstuhl zur Erleichterung der Pflege gebraucht, muss das Heim ihn bereithalten: Das gilt z.B. für Dusch- oder Zimmerrollstühle.
Weitere, allgemeine Informationen zu Zuzahlungen, Festbeträgen, Richtlinien und anderen Hilfsmitteln finden Sie unter Hilfsmittel.
Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter Orthopädische und andere Hilfsmittel.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Verordnung von Hilfsmitteln sog. Hilfsmittel-Richtlinien erstellt. Diese Richtlinien können Sie unter www.g-ba.de > Richtlinien downloaden.
Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V), in dem online recherchiert werden kann: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Rollstühle sind als Produktgruppe 18 aufgeführt.
Rehadat pflegt unter www.rehadat-hilfsmittel.de eine Plattform, in der Hilfsmittel für Laien verständlicher und besser nutzbar dargestellt sind.
Beratung und Orientierung in der Vielzahl spezieller Rollstühle geben Orthopädie- und Sanitätshäuser. Sie können auch zu individuell notwendigen Umbauten und Anpassungen beraten und helfen in der Regel bei der Antragstellung bei den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern.
Orthopädische und andere Hilfsmittel