Die Krankenversicherung und die Unfallversicherung übernehmen die Kosten für orthopädische und andere Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass die Hilfsmittel individuell erforderlich sein müssen, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Die entsprechenden Hilfsmittel sind nachfolgend aufgelistet und erläutert.
Informationen zu Festbeträgen, Zuzahlungen, Hilfsmittel-Richtlinie und Hilfsmittelverzeichnis unter Hilfsmittel.
Unterschieden wird zwischen den speziell angefertigten orthopädischen Schuhen und therapeutischen Konfektionsschuhen sowie der orthopädischen Änderung oder Zurichtung an den Maßschuhen. Indikationen für die Verschreibung von Schuhen reichen von angeborenen Fehlstellungen der Füße bis zu Einschränkungen nach einer Operation. Der Versicherte zahlt je nach Art des Schuhs einen Eigenanteil zu, sowohl bei der Kranken- als auch bei der Unfallversicherung.
Bandagen und Orthesen (Schienen) dienen der Stabilisierung z.B. verletzter oder überanspruchter Teile von Armen, von Beinen, im Bereich der Hüfte, der Wirbelsäule oder der Schultern.
Rollstühle gibt es in einer großen Bandbreite, Näheres unter Rollstühle.
Gehhilfen, oft Rollatoren genannt, geben höhere Sicherheit beim Gehen. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen. Sie sollten individuell nach den Bedürfnissen der Patienten ausgesucht werden.
Es gibt noch weitere Hilfsmittel, die Tätigkeiten in Haushalt und Freizeit erleichtern, z.B.: Strumpf-, Strumpfhosen- und Sockenanzieher (auch für Kompressionsstrümpfe), Antirutsch-Unterlagen für den Tisch, Toilettensitzerhöhungen, Greifhilfen, Aufstehhilfen, Handläufe, Dusch- und Badewannenstühle.
Die Krankenkassen und im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls die Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für alle hier aufgeführten Hilfsmittel.
Beratung und Orientierung in der Vielzahl spezieller Hilfsmittel geben Orthopädie- und Sanitätshäuser sowie behandelnde Orthopäden, Physio- oder Ergotherapeuten.