Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen mit eingeschränkter oder bedrohter Handlungsfähigkeit bei Krankheit bzw. Behinderung, um sie bei der Arbeit, in der Schule, in der Freizeit und bei der Selbstversorgung zu stärken. Für Ergotherapie von der Krankenkasse müssen Versicherte eine Zuzahlung leisten, im Rahmen der Unfallversicherung nicht.
Folgende Formen der Ergotherapie können verordnet werden:
Es gibt sehr viele ergotherapeutische Methoden. Dazu zählen spezielle förderliche Aktivitäten, Förderung der Anpassung an die Umwelt und Beratung.
Beispiele:
Ergotherapie hat vielfältige Anwendungsbereiche bei Krankheiten und/oder Behinderungen in jedem Lebensalter.
Beispiele:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Ergotherapie, wenn sie kassenärztlich verordnet wurde. In der Regel müssen Volljährige 10% der Kosten, zuzüglich 10 € je Verordnung zuzahlen.
Die Ergotherapie ist ein sog. Heilmittel. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtline vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten. Näheres zu den erstattungsfähigen Heilmitteln im Allgemeinen, Kostenübernahme und Zuzahlungen unter Heilmittel.
Nach einem Arbeitsunfall (inklusive Wegeunfall) oder bei einer Berufskrankheit trägt der Unfallversicherungsträger die Kosten für eine deshalb notwendige Ergotherapie. Dann fällt keine Zuzahlung an.
Soll die Ergotherapie vom Unfallversicherungsträger gezahlt werden, so darf sie nur vom sog. Durchgangsarzt (kurz D-Arzt) oder einem der folgenden Ärzte verordnet werden:
Daneben dürfen auch Ärzte in einer Einrichtung der berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung (= stationäre Reha der Unfallversicherung) Ergotherapie auf Kosten der Unfallversicherung verordnen.
Für Ergotherapie im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und medizinischer Rehabilitation fällt keine extra Zuzahlung an. Wer allerdings in einem Pflegeheim (vollstationäre Pflege) oder in einer anderen stationären Einrichtung lebt, braucht eine Verordnung und leistet die oben angeführte Zuzahlung.
Seit 1.4.2024 können Ärzte und Psychotherapeuten eine Blankoverordnung für Ergotherapie bei bestimmten Diagnosen ausstellen, z.B. bei Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz. Bei der Blankoverordnung stellen Ärzte nach wie vor die Diagnose, verordnen aber keine konkreten Behandlungsmaßahmen (Heilmittel). Die Ergotherapeuten entscheiden selbst über das konkrete Heilmittel, die Menge und die Häufigkeit der Behandlung. Ob Hausbesuche notwendig sind, entscheiden weiterhin Ärzte und Psychotherapeuten.
Ergotherapeuten müssen bei einer Blankoverordnung einen Therapiebericht erstellen, der das geplante Therapieziel, die erzielten Ergebnisse, die angewendeten Heilmittel und die Anzahl der Behandlungstermine enthält. Eine Blankoverordnung ist für maximal 16 Wochen gültig.
Ergotherapie gibt es an verschiedenen Orten, z. B.:
Üblich ist, dass zunächst 10 Behandlungseinheiten verordnet werden, die jeweils 30–60 Minuten dauern. Ist die Ergotherapie dann weiterhin nötig, werden weitere 10 Einheiten verordnet. Empfohlen ist, dass die Ergotherapie 1–3 Mal pro Woche stattfindet.
Die folgende Tabelle zeigt die übliche Zahl der Einheiten, die verordnet werden können. Wenn mehr als 10 Behandlungseinheiten auf einmal verordnet werden können, ist das extra angegeben.
Diagnosegruppe |
Verordnungsmenge |
Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen = Bewegungsstörungen, die sich auf den Alltag und/oder Beruf auswirken) |
Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 20 Einheiten |
Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen und sensomotorisch-perzeptiven Schädigungen = Bewegungs- und Wahrnehmungsstörungen) |
Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 30 Einheiten |
System- und Autoimmunerkrankungen mit Bindegewebe-, Muskel- und Gefäßbeteiligung (mit motorisch-funktionellen/ sensomotorisch-perzeptiven Schädigungen) |
Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 30 Einheiten |
Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Gehirn), Entwicklungsstörungen |
Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten bis zu 60 Einheiten, längstens bis zum 18. Geburtstag |
Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Rückenmark), Neuromuskuläre Erkrankungen |
Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten |
Periphere Nervenläsionen (= Schädigungen der Nerven außerhalb des Gehirns und des Rückenmarks), Muskelerkrankungen |
Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 20 Einheiten |
Entwicklungs-, Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend |
Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten |
Neurotische, Belastungs-, somatoforme (= körperliche mit psychischer Ursache) und Persönlichkeitsstörungen |
Höchstmenge je Verordnung: bis zu 20 Einheiten Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten |
Wahnhafte und affektive (= manische/depressive) Störungen, Abhängigkeitserkrankungen |
Höchstmenge je Verordnung: bis zu 20 Einheiten Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten |
Dementielle Syndrome (= Demenz) |
Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten |
Die Angaben entsprechen den Richtwerten des Heilmittelkatalogs. Die Angaben für Ergotherapie finden sich in der Heilmittelrichtlinie ab Seite 93, Download unter www.g-ba.de > Richtlinien > Heilmittel-Richtlinie.
Eine Ergotherapie beginnt in der Regel mit einem Aufnahmegespräch. Dabei werden die Befunde für die Ergotherapie erhoben und bei Bedarf Angehörige in die Therapieplanung einbezogen. Die Patientenziele werden erfragt und auf dieser Basis werden das Vorgehen und die Art der Behandlung abgesprochen und Fragen geklärt.
Der Verlauf der Ergotherapie richtet sich danach, wie es der Person geht, die sich behandeln lässt. Schließlich wird überprüft, ob bzw. inwieweit die Ziele der Ergotherapie erreicht wurden und ob eine Fortsetzung der Behandlung nötig ist.
Beim Deutschen Verband Ergotherapie können Sie unter https://dve.info > Service > Ergotherapeutische Praxen, Suche nach einer Praxis für Ergotherapie in Ihrer Nähe suchen.
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