1. Das Wichtigste in Kürze
Die Verordnung von Heilmitteln außerhalb der Praxis des Therapeuten, insbesondere in Form eines Hausbesuchs, ist nur ausnahmsweise zulässig.
2. Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass
- der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann
oder
- der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
3. Praxistipps
- Bei besonderer Schwere und Langfristigkeit der Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten kann die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag bzw. bis zum Abschluss der bereits begonnen Ausbildung auch in einer Tageseinrichtung (z.B. auch Regelschule oder -Kindergarten) stattfinden
(§ 11 Heilmittel-Richtlinie).
- Der verordnende Arzt muss auf der Verordnung "Hausbesuch" ankreuzen.
- Der Patient muss Folgendes zuzahlen: 10 € pro Verordnung plus 10 % der Kosten für jede Behandlung.
4. Verwandte Links
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