Geriatrische Reha-Einrichtungen sind besonders auf ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen ausgerichtet. Die geriatrische Rehabilitation gibt es in ambulanter und stationärer Form. Um eine geriatrische Rehabilitation zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, muss stattdessen eine Anschlussrehabilitation oder eine medizinische Rehabilitation beantragt werden.
Die Geriatrie beschäftigt sich mit den Krankheiten des alternden und alten Menschen. Nicht jeder ältere Mensch ist gleichzeitig geriatrisch behandlungsbedürftig.
Eine geriatrische Rehabilitation kann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Betroffene müssen aufgrund von Mehrfacherkrankung und Komplikationen oft akutmedizinisch behandelt bzw. überwacht und gleichzeitig rehabilitativ behandelt werden.
Folgende Ereignisse können typischerweise eine geriatrische Rehabilitation erfordern:
Im Mittelpunkt steht die Einschätzung (Assessment) zur Situation der betroffenen Person durch ein Team aus verschiedenen Fachrichtungen. Die geriatrische Rehabilitation kann, je nach individuellem Bedarf, unter anderem folgende Maßnahmen umfassen:
Ziel der geriatrischen Rehabilitation ist, dass ältere Menschen trotz Erkrankungen und Einschränkungen eine größtmögliche Selbstständigkeit erreichen bzw. sich diese erhalten können.
Konkrete Rehabilitationsziele sind z.B.:
Eine geriatrische Rehabilitation kann sowohl ambulant als auch stationär in einer darauf spezialisierten und passend ausgestatteten Einrichtung stattfinden.
Die mobile geriatrische Reha ist eine Sonderform der ambulanten geriatrischen Rehabilitation. Sie wird durch ein interdisziplinäres Team in der häuslichen Umgebung erbracht. Einzelheiten über Voraussetzungen und Indikationskriterien enthält die "Gemeinsame Empfehlung zur mobilen Rehabilitation" des GKV Spitzenverbandes. Download unter www.gkv-spitzenverband.de > Krankenversicherung > Rehabilitation > Mobile Rehabilitation.
Adressen von Einrichtungen, die mobile Rehabilitation durchführen, finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation e.V. unter www.bag-more.de > Standorte.
Die Voraussetzungen zur Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation sind:
Ausschlusskriterien für die geriatrische Rehabilitation sind u.a.:
Die geriatrische Reha kann vom Hausarzt oder vom Arzt im Krankenhaus auf dem Verordnungsformular 61 verordnet werden. Versicherte oder das Krankenhaus reichen die Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse ein. Seit 1.7.2022 ist die Krankenkasse an diese ärztliche Verordnung gebunden, d.h. die Krankenkasse kann die Reha nicht ohne Weiteres ablehnen, geprüft werden nur die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Krankenkasse darf von der medizinischen Verordnung nur abweichen, wenn ein abweichendes Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) vorliegt.
Die betroffene Person kann eine zugelassene und zertifizierte Reha-Einrichtung selbst wählen. Sind die Kosten höher als bei den Vertragseinrichtungen der Krankenkasse, zahlen Versicherte die Mehrkosten. Näheres unter Medizinische Rehabilitation > Antrag.
In der Regel muss zwischen zwei Reha-Maßnahmen ein Zeitraum von vier Jahren liegen, Näheres zur Wartezeit unter Medizinische Reha.
Kostenträger ist die Krankenkasse.
Die Zuzahlung beträgt 10 € täglich bei ambulanter und stationärer geriatrischer Reha, begrenzt auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Anschlussrehabilitation - Anschlussheilbehandlung
Rechtsgrundlagen: § 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V - § 107 Abs. 2 SGB V