1. Das Wichtigste in Kürze
Die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen oder von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, umfasst medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen, die sich sowohl auf das Kind als auch auf seine Familie und sein soziales Umfeld erstrecken können. Die Früherkennung und die Frühförderung werden kombiniert erbracht, als ein interdisziplinär abgestimmtes System von Leistungen verschiedener Fachkräfte (sog. Komplexleistung Frühförderung). Maßnahmen zur Frühförderung werden bis zur Einschulung erbracht und sind kostenlos.
2. Leistungen der Frühförderung
Die Leistungen und Förderorte sind in der sog. Frühförderungsverordnung geregelt.
2.1. Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation
Zu den Leistungen der Medizinischen Rehabilitation zählen:
- Ärztliche Behandlung, einschließlich Diagnostik und Früherkennung.
- Sozialpädiatrische nichtärztliche Leistungen (z.B. psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen), wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine drohende oder eingetretene Behinderung so früh wie möglich zu erkennen und um einen individuellen Behandlungs- und Förderplan aufzustellen.
- Heilmittel, insbesondere Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie), sowie Ergotherapie aufgrund eines individuellen Behandlungs- und Förderplans.
2.2. Heilpädagogische Leistungen
Heilpädagogische Leistungen werden für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen erbracht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- eine drohende Behinderung kann abgewendet werden,
- der Verlauf einer stärker werdenden Behinderung kann verlangsamt werden,
- die Folgen einer Behinderung können gemildert werden,
- die Folgen einer Behinderung können beseitigt werden,
- es liegt eine Schwerstbehinderung oder eine Schwerstmehrfachbehinderung vor.
Zu den Heilpädagogischen Leistungen zählen:
- Alle pädagogischen Mittel, welche die Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung des Kindes anregen.
- Sozial- und sonderpädagogische, psychologische und psychosoziale Hilfen.
- Beratung der Erziehungsberechtigten.
2.3. Weitere Leistungen
Die Komplexleistung Frühförderung umfasst folgende weitere Leistungen:
- Medizinisch-therapeutische Leistungen zur Unterstützung, Beratung und Begleitung der Erziehungsberechtigten.
- Offene niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten.
- Mobile Hilfen für die Erbringung heilpädagogischer und medizinisch-therapeutischer Leistungen aufgrund organisationaler, fachlicher oder medizinischer Gründe.
- Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Fachkräfte z.B. durch gemeinsame Besprechungen, Dokumentation, Fortbildung und Supervision. Für die Familien bedeutet das, dass sie ein ganzheitliches Angebot erhalten und sich nicht selbst um die Koordination kümmern müssen.
Unterschieden wird zwischen mobiler und ambulanter Frühförderung. Bei der mobilen Frühförderung wird das Kind in seiner vertrauten Umgebung aufgesucht, ambulante Frühförderung findet in den Räumlichkeiten einer Einrichtung statt.
2.4. Förderorte
Die Leistungen der Frühförderung können in folgenden Einrichtungen erbracht werden:
- In Interdisziplinären Frühförderstellen oder anderen zugelassenen Einrichtungen, die ein vergleichbares Förder-, Behandlungs- und Beratungsangebot bereitstellen. Sie leisten mobile Frühförderung in der vertrauten Umgebung des Kindes und ambulante Frühförderung in den Räumlichkeiten einer Einrichtung.
- Sozialpädiatrische Zentren übernehmen die Erkennung, Diagnostik und Behandlung von Kindern, die wegen Art, Schwere und Dauer der Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht anderweitig behandelt werden können. Die Leistungen werden in der Regel ambulant unter Einbeziehung des sozialen Umfelds des Kindes ermöglicht.
In begründeten Einzelfällen können die Leistungen auch in mobiler Form sowie in Kooperation mit den Frühförderstellen erbracht werden.
3. Förderziele
Ziele der Frühförderung sind z.B.:
- Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion, Kommunikation, Sprache
- Vermittlung von Kompensationstechniken
- Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
- Entwicklung sozialer Fähigkeiten
3.1. Individueller Förder- und Behandlungsplan
Einen individuellen Förder- und Behandlungsplan entwickeln interdisziplinäre Frühförderstellen, andere zugelassene Einrichtungen oder sozialpädiatrische Zentren gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten. Der Plan enthält eine Übersicht und eine Begründung der benötigten medizinisch-therapeutisch erforderlichen Leistungskomponenten. Der Plan wird vom verantwortlichen Kinderarzt und der zuständigen pädagogischen Fachkraft unterzeichnet und dem beteiligten Rehabilitationsträger zur Entscheidung vorgelegt.
4. Praxistipps
- Der behandelnde Kinderarzt stellt eine Überweisung für eine entwicklungsneurologische Untersuchung des Kindes in der Frühförderstelle aus. Dort wird das Kind ärztlich untersucht und festgestellt, ob ein Bedarf an Förderung und Therapie besteht.
- Ein Antrag auf Frühförderung kann bei jedem der beteiligten Reha-Träger gestellt werden. Diese stimmen sich untereinander ab und entscheiden innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Förder- und Behandlungsplans über die Leistungen.
5. Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen sind für alle Leistungen zur Diagnostik und Aufstellung eines Förder- und Behandlungsplans und für die medizinischen/medizinisch-therapeutischen Leistungen zuständig.
Die Eingliederungshilfe-Träger sind für alle anderen heilpädagogischen Leistungen zuständig. Die Eltern können also zur Finanzierung der Integration des Kindes mit Behinderung oder des von Behinderung bedrohten Kindes in den Kindergarten (und damit in die Gesellschaft) beim zuständigen Eingliederungshilfe-Träger einen Antrag auf Leistungen zur Frühförderung, die sog. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, stellen. Für Leistungen der Eingliederungshilfe muss ab einem bestimmten Einkommen ein Beitrag gezahlt werden. Maßnahmen der Frühförderung sind jedoch unabhängig von Einkommen und Vermögen beitragsfrei, siehe auch Eingliederungshilfe > Einkommen und Vermögen.
6. Frühförderung bei Down-Syndrom und Schädel-Hirn-Trauma
Wie gut sich ein Kind mit Down-Syndrom oder nach Schädel-Hirn-Trauma entwickelt, hängt vor allem von der Förderung seiner potenziellen Möglichkeiten ab. Deshalb ist die Frühförderung sehr wichtig. Die Hilfsangebote der Frühförderung richten sich an Kinder bis zum Schulalter. Dazu zählen Beratung, Unterstützung und Anleitung der Eltern, Früherkennung und -diagnostik, Therapie und Behandlung sowie pädagogische Frühförderung.
7. Weitere Frühförderstätten
Dem erhöhten Förderbedarf von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern wird auch in verschiedenen anderen Einrichtungen entsprochen:
- Integrative bzw. inklusive Kindergärten betreuen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam. Die Kinder erfahren die unterschiedlichen Schwächen und Stärken der anderen und lernen, diese zu akzeptieren. Das weckt Verständnis füreinander und wirkt Vorurteilen entgegen. Im Vergleich zu herkömmlichen Kindergärten sind die Gruppenstärken reduziert.
- In heilpädagogischen Kindergärten werden Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut. Deshalb sind die Gruppen deutlich kleiner, maximal 10 Kinder pro Gruppe. Es erfolgt eine gezielte therapeutische Einzelförderung und Kleingruppenförderung. Ziel der Förderung ist, den Kindern ein Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit in sozialer Gemeinschaft zu ermöglichen.
- Weitere Integrationsformen im Kindergarten
Entsprechende Adressen können Eltern bei Jugendämtern und den Lebenshilfe-Landesverbänden erfragen.
- im Regelkindergarten
- Integrationsgruppen im Regelkindergarten
- Integrative Gruppen in Sonderkindergärten
- Additive Kindergärten
- Weitere institutionelle Tagesangebote für Kinder mit Behinderungen
8. Wer hilft weiter?
Beratung und weitere Hilfen leisten Gesundheitsämter, Kinderkliniken, sozialpädiatrische Zentren (Adressen unter www.dgspj.de), Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen und Eingliederungshilfe-Träger.
9. Verwandte Links
Schädel-Hirn-Trauma
Schädel-Hirn-Trauma > Kinder
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Persönliches Budget
Budget für Ausbildung
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Behinderung
Heilmittel
Logopädie
Down-Syndrom
Down-Syndrom > Kindheit und Jugend
Behinderung > Urlaub und Freizeit
Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Gesetzesquelle: §§ 46, 79, 113, 138 SGB IX - FrühV