Zur Behandlung von Burnout werden ambulante oder stationäre Psychotherapie und Verfahren zur verbesserten Stressbewältigung und Entspannung eingesetzt. Auch eine medikamentöse Behandlung kann in Frage kommen. Ob und wie gut die Therapie-Methoden wirken, ist noch nicht ausreichend erforscht. Wenn Burnout zu einer Erkrankung oder psychischen Störung wie z.B. einer Depression geführt hat, oder hinter den Symptomen eine Erkrankung oder psychische Störung steckt, sollte sich auch die Behandlung danach richten. Ansonsten kommen vor allem vorbeugende Maßnahmen in Betracht, z.B. eine Kur. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet medizinische Rehabilitation, auch wenn "nur" Burnout diagnostiziert wurde.
Es gibt viele Methoden zur Behandlung von Burnout. Ob und wie gut sie wirken, wurde noch nicht genug erforscht. Große Studien mit hohem wissenschaftlichen Standard fehlen noch. Die vorhandenen Studien können oft nicht gut miteinander verglichen werden. Grund dafür ist, dass es lange Zeit keine einheitliche Definition für Burnout gab und die neue Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weiterhin umstritten ist. Außerdem gilt Burnout in der Medizin nicht als Krankheit, sondern als Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst. Näheres unter Burnout > Definition - Diagnose - Risiko.
Es wurde noch nicht ausreichend untersucht, ob und wenn ja wann einfache Erholung ohne eine Therapie ausreicht. Auch ist noch nicht wissenschaftlich geklärt, inwiefern Therapie helfen kann, wenn die Situation am Arbeitsplatz gleich bleibt.
Mehrere Studien belegen, dass sog. kognitive Verhaltenstherapie (eine Form der Psychotherapie) bei Burnout hilft.
Eine Burnout-Therapie kann Leistung eines Sozialleistungsträgers sein:
In folgenden Fällen bestehen noch rechtliche Unklarheiten:
Burnout geht in aller Regel mit Beschwerden mit "Krankheitswert" einher. Wenn Sie Hilfe bei Burnout bekommen wollen, sollten Sie bei der ärztlichen Untersuchung alle ihre psychischen und körperlichen Beschwerden schildern, damit Sie nicht nur die Burnout-Diagnose, sondern auch alle weiteren in Betracht kommenden Diagnosen erhalten. So vermeiden Sie eine Ablehnung von Hilfe, weil Burnout allein noch keine Krankheit ist.
Burnout ist nicht als Berufskrankheit anerkannt, auch dann nicht, wenn zusätzlich z.B. eine Depression diagnostiziert wurde. Grund dafür ist, dass wissenschaftliche Erkenntnisse dazu fehlen, dass wirklich Stress die Ursache der Symptome ist. Bei Depressionen wird angenommen, dass verschiedene Ursachen zusammenkommen und Stress allenfalls einen gewissen Anteil an der Krankheitsentstehung hat. Burnout ist überhaupt noch nicht ausreichend erforscht.
Die Unfallversicherungsträger finanzieren deshalb auch keine Burnout-Therapien. Sie beraten nur die Betriebe zur Vorbeugung von Burn-Out.
Eine vorbeugende Psychotherapie, wenn nur Burnout und (noch) keine psychische Störung vorliegt, müssen Betroffene selbst bezahlen. Präventionsleistungen der Krankenversicherung oder Rentenversicherung können aber psychotherapeutische Anteile haben, z.B. Anleitung zum Umgang mit Stress.
Im Rahmen einer Psychotherapie zur Behandlung einer psychischen Störung, z.B. einer Depression, sollte das Thema Burnout ggf. berücksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen der sog. kognitiven Verhaltenstherapie ist es z.B. möglich,
Nähere Informationen zu den verschiedenen Therapieverfahren, der Psychotherapeutensuche und der Beantragung bei der Krankenkasse unter Psychotherapie.
Sind die Auswirkungen des Burnouts so gravierend, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht, erfolgt eine stationäre Therapie in Form einer medizinischen Rehabilitation in einer psychosomatischen Klinik. Dort können Betroffene Abstand vom bisherigen Alltag gewinnen, neue Kraft tanken, sich intensiv mit den Ursachen des Burnouts auseinandersetzen und Strategien zur Bewältigung der Erkrankung erlernen.
Folgende Therapieelemente kommen dabei z.B. zum Einsatz:
Eine stationäre Psychotherapie muss beim behandelnden Arzt beantragt werden. Nähere Informationen unter Medizinische Rehabilitation > Antrag.
Auch vorbeugend ist eine stationäre Behandlung möglich, meist finanziert von der Krankenversicherung. Näheres unter Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren.
Außerdem kommt auch eine Präventionsmaßnahme (= Vorsorge) der Rentenversicherung, ggf. mit kurzen stationären Anteilen, in Betracht. Näheres unter Prävention.
Nach einer stationären Therapie ist der Übergang von einer Klinik in den Alltag häufig schwierig. Hier kann eine teilstationäre Therapie in einer Tagesklinik sinnvoll sein. In einer Tagesklinik erhalten Betroffene tagsüber eine ähnlich intensive Unterstützung wie in einer Klinik, kehren aber abends und am Wochenende ins gewohnte Umfeld zurück. So können sie sich nach und nach an den Alltag herantasten.
Eine teilstationäre Therapie ist auch ohne vorherigen Klinikaufenthalt möglich, z.B. beim Wunsch, nicht gänzlich aus dem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden. Tageskliniken sind allerdings nicht von jedem Wohnort aus erreichbar, sodass eine teilstationäre Behandlung nicht immer möglich ist.
Spezielle Medikamente für die Behandlung von Burnout gibt es nicht. Wenn jedoch eine Depression oder eine andere Krankheit oder psychische Störung vorliegt, können ggf. Medikamente eingesetzt werden. Näheres zur Behandlung einer Depression mit Medikamenten unter Depressionen > Behandlung > Medikamentöse Therapie.
Ein besserer Umgang mit Stress ist erlernbar, z.B.
So stehen hochwertige Hilfen auch Menschen zur Verfügung, die keine teure Burnout-Therapie bezahlen können oder wollen.
Daneben können sich Betroffene auch gegenseitig unterstützen, z.B. im Rahmen von Selbsthilfegruppen.
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und/oder zum besseren Umgang mit Stress:
Es gibt zunehmend unterstützende Apps und Online-Angebote (digitale Gesundheitsanwendungen – DiGA), die kostenlos sind oder von der Krankenkasse übernommen werden. Offiziell anerkannte Online-Anwendungen finden Sie im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter https://diga.bfarm.de > DiGA-Verzeichnis öffnen. Auf Anfrage können Krankenkassen auch die Kosten für andere Gesundheits-Apps bzw. digitale Gesundheitsanwendungen übernehmen, Näheres unter Digitale Gesundheitsanwendungen.