Im Gegensatz zur Reha, die bereits bestehende, krankheitsbedingte Einschränkungen positiv beeinflussen soll, sind Medizinische Vorsorgeleistungen auf den Erhalt der Gesundheit ausgerichtet und sollen beginnende Beschwerden lindern.
Die Kosten für ambulante und stationäre Vorsorgekuren werden ausschließlich von den Krankenkassen übernommen und müssen vorher beantragt werden. Ärzte müssen die medizinische Notwendigkeit für die Vorsorgeleistung bestätigen. Anspruch haben grundsätzlich alle Menschen, sofern die übliche Behandlung vor Ort nicht ausreicht, um eine Schwächung der Gesundheit und deren Folgen zu vermeiden oder besondere familiäre oder berufliche Umstände sie erschwert.
Vorsorgekuren dauern meist 3 Wochen und werden in der Regel nur alle 3 Jahre (ambulant) bzw. 4 Jahre (stationär) genehmigt, ambulante Vorsorgeleistungen sind auch im europäischen Ausland möglich. Zu den Vorsorgeleistungen zählen auch die Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, die als Mutter-Kind-Kuren bzw. Vater-Kind-Kuren bekannt sind.
Damit die Krankenkasse die Kosten für Vorsorgeleistungen oder Vorsorgekuren übernimmt, muss die Leistung notwendig sein, um mindestens eines der folgenden Ziele zu erreichen:
Medizinische Vorsorgeleistungen gibt es in verschiedener Intensität, je nachdem, was erforderlich ist.
Die Basis sind
Wenn das nicht ausreicht oder wenn diese Vorsorgeleistungen neben Beruf oder Familie nicht erfolgversprechend sind, übernimmt die Krankenkasse eine
Wenn auch das nicht ausreicht, übernimmt die Krankenkasse eine
Es gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär". Bei Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter und für pflegende Angehörige gilt dieser Grundsatz nicht.
Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie über die genannten Voraussetzungen hinaus freiwillig Vorsorgeleistungen bzw. kuren übernimmt (§ 11 Abs. 6 SGB V).
Ist eine Behandlung im eigenen Wohnort nicht ausreichend, besteht Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur an einem anerkannten Kurort. Anerkannte Kurorte zeichnen sich durch das Vorhandensein natürlicher Heilmittel aus, z.B. Heilquellen oder besonderes Klima.
Die versicherte Person muss die Kureinrichtung für eine ambulante Vorsorgekur selbst aussuchen und ihren Aufenthalt selbst organisieren. Für Anwendungen am Kurort ist eine Verordnung vom behandelnden Arzt oder vom Kurarzt (Badearzt) vor Ort nötig. Anwendungen sind z.B. Krankengymnastik oder Massagen.
Ein Sonderform der ambulanten Vorsorgekur ist die Kompaktkur, Näheres unter Kompaktkur.
Ambulante Vorsorgekuren sind auch im EU-Ausland möglich, Näheres unter Auslandsbehandlung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) pflegt eine Liste, in welchen Ländern grundsätzlich eine Kostenübernahme möglich ist, Download unter www.vdek.com > Themen > Vorsorge und Rehabilitation > Ausland: Vorsorge und Reha.
Erwachsene Versicherte müssen Zuzahlungen für Anwendungen am Kurort leisten.
Reichen ambulante Vorsorgemaßnahmen nicht aus, übernimmt die Krankenkasse eine stationäre Vorsorgekur. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass bereits eine Erkrankung vorliegt (= Sekundärprävention). Die Vorsorgekur umfasst die stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung. Sie soll Beschwerden verringern und das Fortscheiten der Krankheit stoppen oder umkehren.
Erwachsene Versicherte zahlen 10 € pro Tag an die Einrichtung.
Vorsorgekuren müssen beantragt werden. Der Antrag muss gemeinsam von der versicherten Person und dem behandelnden Arzt ausgefüllt und vor Beginn der Maßnahme bei der Krankenkasse eingereicht und bewilligt werden. Der Medizinische Dienst (MD) prüft in der Regel die Notwendigkeit der Maßnahme.
Kostenträger von Vorsorgeleistungen und -kuren sind in der Regel die Krankenkassen und unter bestimmten Umständen auch das Sozialamt. Näheres unter Gesundheitshilfe.
Die „Medizinischen Vorsorgeleistungen“, um die es hier geht (§ 23 SGB V), können leicht mit anderen vorbeugenden Maßnahmen verwechselt werden. Weitere Leistungen und Informationen zu Vorbeugung finden Sie unter:
Auch die Rentenversicherungsträger finanzieren Maßnahmen zur Prävention (= Vorsorge). Sie haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, und sind speziell hierauf ausgerichtet. Inhalte sind z.B. gesundheitsförderlicher Sport und verbesserter Umgang mit Belastungen. Sie dienen nicht der Erholung, sondern dem Erlernen gesundheitsförderlichen Verhaltens.
Sie beginnen normalerweise mit einer kurzen stationären oder ganztägig ambulanten Phase von wenigen Tagen. Darauf folgt eine Phase mit einem berufsbegleitenden Kurs und eine selbstständige Trainingsphase. Am Ende gibt es noch eine kurze stationäre oder ganztägig ambulante Auffrischung. Näheres unter Prävention oder direkt beim Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung unter www.rv-fit.de.
Behandelnder Arzt, Krankenkasse, Sozialamt, Müttergenesungswerk, Rentenversicherung.
Rechtsgrundlagen: §§ 23, 24 SGB V