Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sind stark beansprucht. Es gibt verschiedene Entlastungsmöglichkeiten. Grundsätzlich sollten die Leistungen der Pflegeversicherung – falls die Voraussetzungen vorliegen – genutzt werden. Damit pflegende Angehörige gesund bleiben, hilft es, frühzeitig Hilfe und Unterstützung anzunehmen.
Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen, die Hilfe bei der Pflege benötigen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Näheres unter Pflegeantrag und Pflegebegutachtung.
Die Hauptleistung der Pflegeversicherung bei Pflege durch Angehörige ist das Pflegegeld.
Bei akuter Veränderung der Pflegesituation können Berufstätige mithilfe der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung die pflegerische Versorgung neu organisieren, Näheres unter Pflegezeit.
Wenn keine Pflegeversicherung besteht oder Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Zentrale Leistung bei Pflege durch Angehörige ist hier das Pflegegeld der Sozialhilfe.
Die Pflegekassen finanzieren unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung der pflegenden Angehörigen bis zu 14 Wochen im Jahr: 8 Wochen Kurzzeitpflege und 6 Wochen Ersatzpflege. Zum 1.7.2025 werden die verfügbaren Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für die Ersatzpflege (Verhinderungspflege) und Kurzzeitpflege zu einem flexibel nutzbaren, gemeinsamen Jahresbetrag (Entlastungsbudget) zusammengefasst.
Mit dem Entlastungsbetrag werden Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert, die Angehörige entlasten.
Einen Überblick über alle Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gibt es unter Häusliche Pflege Pflegeversicherung.
Pflegende Angehörige sind oft gleichermaßen körperlich und psychisch belastet, denn Pflege kostet Zeit, ist anstrengend und es ist oft schwer, die Krankheit von Angehörigen auszuhalten. Pflegende Personen sollten auf sich achten und wenn sie Hilfe und Unterstützung brauchen, sollten sie sich dies auch zugestehen und aktiv holen, z.B. bei Nachbarn, Freunden oder anderen Angehörigen.
Informationen für pflegende Angehörige, z.B. Anzeichen für Überlastung, Stress und Unterstützung oder Bewältigungsstrategien, finden Sie unter https://gesund.bund.de > Pflege > Pflegende Angehörige.
Wenn Pflegepersonen eine medizinische Reha oder eine Vorsorgekur machen, muss währenddessen die pflegebedürftige Person versorgt werden. Zum 1.7.24 wird die Mitnahme von pflegebedürftigen Personen auf die Reha der Pflegeperson gestärkt, siehe Praxistipp bei Auszeit bei Erschöpfung.
Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familie kümmern, finden unter www.pausentaste.de Unterstützung, Informationen über Gruppen und Workshops sowie Telefon- und E-Mail-Beratung.
Bei länger andauernder Pflege und Überlastung der pflegenden Angehörigen ist zu überlegen, welche Entlastungen in der täglichen Pflege möglich sind:
Wenn die Betreuung und Pflege aufwändiger wird und Sterbebegleitung notwendig ist, sind Hospizdienste oder Palliativversorgung eine wertvolle Stütze.
Ein schwieriges und sensibles Thema sind Aggressionen und in der Folge Gewalt. Dabei gibt es sowohl Aggression gegen Pflegebedürftige als auch gegen Pflegende.
Neben körperlicher Gewalt gelten auch psychische Gewalt, Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung oder intime Übergriffe als Gewalt.
Die Ursachen können vielfältig sein und Gewalt kann auch unabsichtlich oder aus „guter Absicht“ heraus entstehen. Bei Pflegenden können z.B. leichte Reizbarkeit, eigene Gewalterfahrungen, eigene gesundheitliche Probleme, finanzielle Probleme oder Überforderung zu aggressivem Verhalten führen. Bei Pflegebedürftigen können z.B. Hilflosigkeit, Scham, Verzweiflung, Langeweile oder auch Krankheiten wie Demenz Aggressionen hervorrufen. Dies sind nur einige Ursachen und oft führt eine Kombination verschiedener Ursachen zu Gewalt.
Aggressionen und/oder Gewalt sind immer ein Signal, dass die häusliche Pflegesituation mit Fachkräften besprochen und verändert werden muss (siehe oben Hilfe von außen).
Für pflegende Angehörige, die längere Zeit pflegen, empfiehlt sich zwischendurch eine kleine "Auszeit" von der Pflege, um wieder neue Kraft tanken zu können. Möglichkeiten sind z.B.:
Welche Form gewählt wird, hängt davon ab, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bzw. welche Form für die individuelle Pflegesituation sinnvoll ist.
Ab 1.7.2024 besteht einen Rechtsanspruch darauf, dass Pflegepersonen und pflegebedürftige Angehörige während einer Reha oder Kur in derselben Einrichtung untergebracht werden. Wenn eine Reha-Einrichtung künftig die Pflege nicht leisten kann, kann sie dafür einen ambulanten Pflegedienst kommen lassen oder der pflegebedürftigen Person einen Platz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung zur Verfügung stellen.
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