Sterbebegleitung bietet Hilfe in der letzten Lebensphase. Es gibt die allgemeine und die spezialisierte Sterbebegleitung bzw. Palliativversorgung. Die wichtigsten spezialisierten Helfer sind Hospizdienste, Hospize, Palliativteams und Palliativstationen. Sie versorgen und begleiten Sterbenskranke und ihre Angehörigen zu Hause (ambulant), teilstationär oder stationär. In jedem Fall steht eine ganzheitliche Betreuung im Zentrum.
Unheilbar und schwerstkranken Menschen soll in der letzten Lebensphase ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglicht werden. Schwerpunkte in der Palliativversorgung und Begleitung sind die Schmerztherapie, die Kontrolle aller weiteren Symptome, die Palliativpflege, die psychosoziale Betreuung des Patienten bzw. seiner Angehörigen sowie die Seelsorge.
Die Sterbebegleitung wird überwiegend im Bereich allgemeine Palliativversorgung geleistet, d.h.: Pflegedienste, Pflegeheime, Ärzte und viele Stationen in Krankenhäusern begleiten unheilbar kranke Menschen. Nachfolgend geht es vor allem um spezialisierte Anbieter, die dann angefragt werden, wenn die Situation besondere Herausforderungen mit sich bringt.
Zur Begleitung sterbender Menschen existieren verschiedene Organisationsformen. Sie unterscheiden sich im Arbeitsort, in der personellen Besetzung, im Auftrag und in der Professionalität. In jedem Fall stehen die ganzheitliche Versorgung und Begleitung von Palliativpatienten und deren Angehörigen sowie die Sterbe- und Trauerbegleitung im Vordergrund.
Charakteristisch für die Hospiz- und Palliativversorgung sind folgende Punkte:
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
Als ambulante Hospizdienste gelten Dienste, Gruppen und Initiativen, die Palliativpatienten und ihre Angehörigen vorwiegend im häuslichen Umfeld, aber auch in Pflegeheimen oder im Krankenhaus begleiten. Ambulante Hospizdienste werden meist von Krankenkassen gefördert und darüber hinaus durch Spenden finanziert. Für Betroffene entstehen bei der Inanspruchnahme keine Kosten.
Der Schwerpunkt liegt auf ehrenamtlichen Leistungen, aber in allen Hospizdiensten arbeiten auch hauptberufliche Fachleute, die beraten, organisieren und begleiten. Mitarbeitende im Hospiz, auch die ehrenamtlichen, sind für ihre Arbeit speziell fortgebildet (§ 39a SGB V).
Ihre wichtigste Leistung ist es, da zu sein, zu entlasten, zu wissen, wer in schwierigen Situationen helfen kann und auch die Trauer über den Tod hinaus mit zu begleiten.
Es besteht kein Anspruch auf hospizliche Begleitung. Es hängt vom Vorhandensein und den Ressourcen der Hospizdienste ab, ob und wie intensiv Begleitungen übernommen werden.
Unter folgenden Bezeichnungen können in der Praxis Hospizdienste auftreten:
Ambulante Palliativdienste ergänzen die örtlichen Pflegedienste und Sozialstationen und sind auf die medizinische und pflegerische Betreuung sterbenskranker Menschen spezialisiert.
Hauptamtliche, palliativmedizinisch geschulte Pflegekräfte versorgen Betroffene im häuslichen Umfeld und sind rund um die Uhr erreichbar. Die Palliativdienste können recht verschieden organisiert sein: Zum Teil sind sie eigenständig, zum Teil sind sie eine Spezialabteilung eines "normalen" Pflegedienstes, zum Teil kooperieren sie mit Pflegediensten und/oder Hospizdiensten oder sind Teil eines Hospizdienstes.
Wenn ambulante Palliativdienste eng mit einem Haus- oder Facharzt zusammenarbeiten und die Pflege schwerkranker Menschen gemeinsam koordinieren, wird auch von einer allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) gesprochen.
Je nach Bedarf werden geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeitende eingebunden. Wenn die therapeutischen Möglichkeiten der AAPV zur Versorgung nicht ausreichen, wird eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) notwendig.
Palliativpatienten haben bei besonders aufwendigem Versorgungsbedarf Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), die von der Krankenkasse finanziert wird (§ 37b SGB V). Näheres unter Spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Im Unterschied zur AAPV ist bei der SAPV ein Palliativmediziner beteiligt. SAPV gibt es in Deutschland fast flächendeckend.
Vereinzelt gibt es SAPPV Anbieter "Spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung" bzw. auch SAPV-KJ Anbieter "Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche" für die Versorgung von Familien mit schwerstkranken Kindern und Jugendlichen.
SAPPV und SAPV-KJ meint dasselbe. Der Begriff SAPPV ist gebräuchlich seit 2007 die "Spezialisierte ambulante Palliativversorgung" in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurde. Der neuere Begriff SAPV-KJ wurde in der Rahmenvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 26.10.2022 festgeschrieben.
Ambulante Pflegedienste übernehmen die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld des schwerstkranken Menschen.
Bei der Beschäftigung ausländischer Kräfte gibt es rechtliche Grauzonen. Grundsätzlich ist die legale Beschäftigung über verschiedene Modelle möglich. Näheres unter Häusliche Pflege > 24-Stunden-Pflege.
Ambulante Kinderkrankenpflegedienste pflegen akut und chronisch kranke sowie Kinder mit Behinderungen zu Hause und übernehmen, wenn in der Region kein spezialisierter Dienst zur Verfügung steht, in der Regel auch deren Palliativpflege.
Ambulante Kinderhospizdienste bieten Kindern und Jugendlichen, die an einer unheilbaren Erkrankung in einem weit fortgeschrittenen Stadium leiden, sowie deren Eltern und Geschwistern Begleitung und Hilfe in der Krankheits-, Sterbe- und Trauerphase an.
Diese spezielle Form der ambulanten Versorgung richtet sich an chronisch und schwerstkranke Kinder unter 14 Jahren (z.T. auch Jugendliche) und schließt sich an eine stationäre Krankenhausbehandlung oder eine stationäre Rehabilitation an. Näheres unter Sozialmedizinische Nachsorge.
Die meisten Menschen, die palliativ versorgt werden, möchten die letzten Monate, Wochen oder Tage ihres Lebens im häuslichen Umfeld verbringen. Dies ist aber nicht immer möglich und eine stationäre Unterbringung wird unumgänglich. In Deutschland haben sich zwei Formen der stationären Sterbebegleitung herausgebildet: stationäre Hospize und Palliativstationen.
Stationäre Hospize sind Pflegeeinrichtungen, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase umfassend begleiten und betreuen. Die durchschnittliche Verweildauer in einem stationären Hospiz beträgt 2 bis 4 Wochen. In Deutschland gibt es über 260 Stationäre Hospize.
Kinderhospize nehmen schwer kranke Kinder und Jugendliche, die an einer unheilbaren Erkrankung leiden, und deren Familien auf. Hauptziel ist die zeitweise Entlastung der ganzen Familie. Derzeit gibt es bundesweit 19 Kinderhospize.
Eine Palliativstation ist Teil eines Krankenhauses. Ihr Ziel ist, sowohl die körperlichen Beschwerden einer unheilbaren, fortgeschrittenen Krankheit als auch die damit verbundenen psychosozialen Probleme zu lindern. In Deutschland gibt es derzeit etwa 340 Palliativstationen.
Gibt es auf der Palliativstation eines Krankenhauses kein freies Bett, dann betreut, falls vorhanden, ein interdisziplinärer palliativmedizinischer Konsiliardienst (PKD) den Patienten auf einer anderen Station. Ziel ist die palliativmedizinische Behandlung und die Ermöglichung von speziellen Angeboten für schwerstkranke bzw. sterbende Menschen.
Stationäre Hospize und Palliativstationen sind noch nicht flächendeckend vorhanden. Daher erfolgt die Aufnahme von Palliativpatienten oft in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Viele Menschen sterben in Krankenhäusern. Auch wenn keine Palliativstation eingerichtet ist, kann eine gute Betreuung durch die Angehörigen und das Fachpersonal ein würdiges Sterben gewährleisten.
Wenn die Versorgung eines Palliativpatienten zu Hause nicht mehr möglich ist und kein Platz in einem stationären Hospiz zur Verfügung steht, erfolgt meist die Aufnahme in ein Pflegeheim. Näheres unter Vollstationäre Pflege. Immer mehr Pflegeheime verfügen über palliativ fortgebildete Pflegekräfte.
Parallel zur stationären und ambulanten Versorgung gibt es unterstützende Dienste und Angebote. Ziele sind, dass Menschen möglichst in ihrer häuslichen Umgebung sterben können und dass sie in den die letzten Lebenstagen eine höchstmögliche Lebensqualität haben.
Die Dienste sind regional sehr unterschiedlich ausgestaltet und verfügbar.
Adressen von Einrichtungen der Sterbebegleitung finden Sie im Wegweiser Hospiz und Palliativversorgung unter https://wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de.
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