Ambulante Hospizdienste

1. Das Wichtigste in Kürze

Als ambulante Hospizdienste gelten alle Dienste, Gruppen und Initiativen, die Sterbebegleitung und palliativ-pflegerische Beratung für schwerstkranke Menschen, meist in deren häuslicher Umgebung, erbringen. Ziel der ambulanten Hospizarbeit insgesamt ist es, Betroffenen zu ermöglichen, ihre letzte Lebensphase mit größtmöglicher Lebensqualität in gewohnter Umgebung zu verbringen.

2. Engagement der Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste sind keine "Leistungserbringer" im Gesundheitswesen wie z.B. Pflegedienste, Pflegeheime, Ärzte oder Kliniken. Viele Leistungen werden ehrenamtlich erbracht. Von den Krankenkassen geförderte Hospizdienste müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf geförderte Hospizdienste.

Die Begleitung von Familien mit schwerstkranken und sterbenden Kindern stellt besondere Anforderungen an die begleitenden Dienste. Näheres unter Ambulante Kinderhospizdienste.

2.1. Ziele und Inhalt der Begleitung

Ambulante Hospizdienste können z.B. helfen:

  • Leiden zu lindern
  • die Konfrontation mit dem Sterben zu verarbeiten
  • Trauerprozesse zu durchleben
  • Kommunikationsschwierigkeiten zu lösen

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf hospizliche Begleitung. Die Verfügbarkeit und Intensität der Begleitung hängt von den Kapazitäten der Hospizdienste ab, die regional unterschiedlich sein können. Derzeit arbeiten nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands ca. 1.500 ambulante Hospizdienste in Deutschland.

2.2. Wie läuft eine Hospizbegleitung ab?

Eine Begleitung findet nur statt, wenn sie von der betroffenen Person erwünscht ist. Wenn Betroffene keine Begleitung wünschen oder keinen Wunsch mehr äußern können, können Angehörige dennoch unterstütz werden. Nach einem telefonischen Erstkontakt führt eine Fachkraft des Hospizdienstes ein erstes Beratungsgespräch vor Ort. Danach wird ein passender Hospizhelfer ausgewählt, der ehrenamtlich und langfristig begleitet. Die Häufigkeit und Dauer der Besuche richten sich nach den Wünschen der Betroffenen und den zeitlichen Möglichkeiten des Hospizdienstes.

2.2.1. Praxistipp

Für eine ambulante hospizliche Versorgung sind keine bestimmten Voraussetzungen wie ein Pflegegrad oder der Bezug von Pflegeleistungen notwendig.

2.3. Leitung durch eine Fachkraft

Ein Hospizdienst wird von einer qualifizierten Fachkraft geleitet, oft einer Pflegekraft mit palliativer Zusatzqualifikation. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Gewinnung und Ausbildung der Ehrenamtlichen
  • Koordination der Ehrenamtlichen
  • Erstbesuch und Beratung beim schwer kranken Menschen
  • Herstellung des Kontakts zwischen Betroffenen und Ehrenamtlichen
  • Begleitung der Ehrenamtlichen
  • Sicherstellung von Supervision der Ehrenamtlichen
  • Sicherstellung der ständigen Erreichbarkeit des Hospizdienstes (unter Einbindung von Ehrenamtlichen)
  • Zusammenarbeit und Vernetzung

2.4. Begleitung durch Ehrenamtliche

Die regelmäßige Begleitung leisten Ehrenamtliche. Alle Ehrenamtlichen absolvieren vor ihrer ersten Begleitung einen Befähigungskurs. Ihre Aufgaben sind hauptsächlich:

  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung
  • Begleitung des Sterbenden und dessen Angehörigen und Bezugspersonen
  • Hilfe bei der Verarbeitung der Konfrontation mit dem Sterben
  • Unterstützung bei der Überwindung von Kommunikationsschwierigkeiten
  • Hilfe bei der Auseinandersetzung mit sozialen, ethischen und religiösen Sinnfragen

2.5. Orte der Begleitung, Vernetzung

Ambulante Hospizdienste kommen vorwiegend zu schwer kranken Menschen nach Hause, zu seiner Familie, in Pflegeheime (Vollstationäre Pflege), in Kliniken, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Zusammenarbeit erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungsträgern und in Kooperation mit Pflegediensten, Ärzten und Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

2.6. Was kostet Hospizbegleitung für Betroffene?

Die Beratung und Begleitung durch Hospizdienste ist für schwer kranke Menschen und Angehörige kostenfrei.

2.7. Wer bezahlt den ambulanten Hospizdienst?

Die Dienste werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen finanziell gefördert und finanzieren sich zusätzlich durch Spenden.

3. Praxistipps

4. Wer hilft weiter?

Adressen von ambulanten Hospizdiensten finden Sie im Wegweiser Hospiz und Palliativversorgung unter www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de und beim vdek-Suchportal unter www.hospizlotse.de.

5. Verwandte Links

Ratgeber Palliativversorgung

Ambulante Kinderhospizdienste

Stationäre Hospize

Sterbebegleitung

Palliativversorgung

Pflege > Schwerstkranke und Sterbende

 

Rechtsgrundlagen: § 39 a Abs. 2 SGB V

Letzte Bearbeitung: 15.10.2024

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