Stationäre Hospize sind kleine Pflegeeinrichtungen mit familiärem Charakter, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase umfassend begleiten und betreuen. Die durchschnittliche Verweildauer in einem stationären Hospiz beträgt 2 bis 4 Wochen. Hospize arbeiten ganzheitlich, sie begleiten auch die Angehörigen – auch über den Tod des Patienten hinaus. Die Kosten trägt zum Teil die Krankenkasse, teilweise auch die Pflegekasse und der Hospizträger. Versicherte müssen nichts zuzahlen. In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands rund 260 stationäre Hospize. Eine in Deutschland seltene Hospizform sind Tageshospize.
Mitarbeitende im Hospiz gehen ganzheitlich auf die Bedürfnisse des schwerstkranken/sterbenden Menschen und seiner Angehörigen ein – immer im Sinne des kranken Menschen. Das Angebot umfasst die palliativ-pflegerische, soziale, psychologische und spirituelle Betreuung:
Die ärztliche Betreuung wird meist von niedergelassenen Ärzten (Hausärzten) übernommen. Großer Wert wird auf eine qualifizierte Versorgung und kompetente Betreuung rund um die Uhr gelegt.
Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten haben, können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden, wenn
Das Recht auf die Aufnahme in ein Hospiz hat jeder Mensch im palliativen Stadium, völlig unabhängig von Herkunft, Alter, religiöser Zugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Die medizinische Begründung beinhaltet die Diagnose und eine Aussage zur Notwendigkeit der Pflege in einem Hospiz. Aufgrund dieser ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung wird dann ein entsprechender Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse gestellt. Antragsformulare sind beim Hospiz oder bei der Kasse erhältlich. Unterstützung beim Anmeldeverfahren erhalten Betroffene in der Regel vom Sozialdienst des stationären Hospizes. Die Genehmigung der Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekasse erfolgt innerhalb weniger Tage.
Die meisten Hospize verfügen über weniger als 20 stationäre Betten, deren Belegung nur eingeschränkt planbar ist. Die Hospize wissen nicht im Voraus, wann das nächste Zimmer zur Verfügung stehen wird. Die Verweildauer der Menschen ist unterschiedlich und variiert zwischen wenigen Tagen und Monaten. Da auch die Wartezeit entsprechend lang ausfallen kann, ist eine frühzeitige Anmeldung sehr sinnvoll.
Grundsätzlich wird der Aufenthalt in einem stationären Hospiz von der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Hospizträger finanziert. Versicherte müssen nichts zuzahlen.
Normalerweise arbeitet in einem stationären Hospiz ein multiprofessionelles Team. Bestehend aus:
Man unterscheidet in der Praxis zwischen Hospizen für erwachsene Menschen und Kinderhospizen. Einen Überblick über alle Formen der Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie unter Sterbebegleitung.
Tageshospize (auch teilstationäre Hospize oder ambulante Hospize genannt) sind in Deutschland recht seltene Angebote. Sie verstehen sich als Ergänzung zur ambulanten Begleitung oder als Bindeglied zur stationären Betreuung von Palliativpatienten. Sie werden von manchen stationären oder ambulanten Hospizen angeboten. Menschen, die palliativ versorgt werden und zu Hause leben, wird in teilstationären Hospizen die Möglichkeit eröffnet, tagsüber in Kontakt mit Menschen zu kommen anstatt alleine zu Hause zu sein. Die Inanspruchnahme kann tageweise oder stundenweise erfolgen. Die Angehörigen können diese Zeit nutzen, um sich zu erholen.
Im Vordergrund stehen die medizinische, pflegerische und soziale Betreuung der Palliativpatienten. Eine große Rolle dabei spielt die Entlastung der Angehörigen und die Unterstützung der Patienten. Charakteristisch für Tageshospize ist ein vielfältiges Beschäftigungsangebot mit Tagesstruktur. Betroffene müssen transportfähig sein, um das Angebot wahrzunehmen.
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Pflege > Schwerstkranke und Sterbende
Rechtsgrundlagen: § 39a Abs. 1 SGB V