Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt, d.h. für telefonischen oder schriftlichen Kontakt kann die Adresse der Krankenkasse genutzt werden. Die Pflegekasse ist für die Leistungen der Pflegeversicherung zuständig und muss Versicherte zu diesen beraten und informieren. Alle Leistungen zur Pflege können bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit dort beantragt werden.
Die Pflegekassen sind die Träger der Pflegeversicherung. Bei den Pflegekassen sind alle Pflegeleistungen zu beantragen, Näheres unter Pflegeantrag und Pflegebegutachtung.
Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung, d.h.: Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, ist automatisch Mitglied der angegliederten Pflegekasse.
Freiwillig Versicherte können sich innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der freiwilligen Versicherung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien lassen und eine private Pflegeversicherung abschließen. Der Nachweis der Privatversicherung muss zusammen mit dem Befreiungsantrag eingereicht werden. Der Befreiungsantrag ist nicht widerrufbar, solange die freiwillige Versicherung besteht.
Wenn Sie eine Leistung der Pflegeversicherung beantragen wollen, können Sie das Online-Portal Ihrer Krankenkasse nutzen oder sich telefonisch melden. Den Antrag können auch Angehörige, Freunde oder Bekannte für Sie anfordern.
Zu den Aufgaben der Pflegekassen zählen:
Private Pflegezusatzversicherung
Rechtsgrundlagen: § 1 SGB XI