Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten im Fall der Pflegebedürftigkeit ab. Private Pflegezusatzversicherungen können dazu beitragen, die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit abzufedern. Es sind verschiedene Versicherungsformen möglich.
Es gibt drei Formen von privaten Pflegezusatzversicherungen:
Der Beitrag einer Pflegezusatzversicherung ist abhängig vom Alter bei Vertragsbeginn, dem Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Leistungsumfang. Bestehen bereits Erkrankungen, kann der Abschluss schwierig werden. Die Versicherung kann Risikozuschläge erheben, Leistungen für bestimmte Situationen ausschließen oder den Vertragsabschluss ganz ablehnen.
Werden Gesundheitsfragen gestellt, müssen diese korrekt und vollständig beantwortet werden. Falsche Antworten können sonst noch Jahre später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Da sich die Bedingungen von Pflegezusatzversicherungen erheblich unterscheiden, ist vor Abschluss des Vertrages eine genaue Prüfung empfehlenswert.
Wer zusätzlich zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, kann einen staatlichen Zuschuss von monatlich 5 € beantragen, umgangssprachlich auch „Pflege-Bahr“ genannt. Für diese Förderung muss die Pflegezusatzversicherung bestimmten Vorgaben (z.B. festgelegte Mindestleistungen, keine vertraglich vereinbarten Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge) genügen.
Folgende Voraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt sein:
Das Versicherungsunternehmen darf den Abschluss des Vertrages nicht von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Daher ist der Pflege-Bahr eine Alternative für junge Menschen mit einer schweren Erkrankung oder für Menschen, die wegen ihres hohen Alters oder einer Erkrankung keinen anderen Vertrag mehr bekommen.
Die geförderte Pflegezusatzversicherung ist eine Tagegeldversicherung, d.h. im Fall der Pflegebedürftigkeit wird ein festgelegter Betrag ausgezahlt, über den Pflegebedürftige frei verfügen können. Die Höhe des Tagegelds richtet sich nach dem Pflegegrad und dem vereinbarten Tarif.
Weitere Informationen zum Pflege-Bahr bietet der Bund der Versicherten e.V. in einem Informationsblatt unter www.bundderversicherten.de > Hilfe und Informationen > Pflegefallrisiko.
Unterbrechung der Zahlungen, z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder wegen eines finanziellen Engpasses, führen in der Regel dazu, dass das bis dahin eingezahlte Geld und der Versicherungsschutz verloren gehen. Geförderte Versicherungen können jedoch bis zu 3 Jahre beitragsfrei ruhen, wenn Versicherte Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten.
Nähere Informationen zum Nutzen privater Pflegezusatzversicherungen bietet die Verbraucherzentrale im Artikel „Pflegezusatzversicherung – eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?“ unter www.verbraucherzentrale.de > Gesundheit und Pflege > Suchbegriff: „Pflegezusatzversicherung“.