Hausnotrufsysteme

1. Das Wichtigste in Kürze

Hausnotrufsysteme geben älteren und allein lebenden Menschen ein Sicherheitsgefühl. In Notfällen, z.B. nach einem Sturz, kann über ein Hausnotrufgerät per Knopfdruck die Hausnotrufzentrale alarmiert und Hilfe angefordert werden. Die Kosten für einen Hausnotruf variieren je nach Ausstattung und gewünschtem Service, neben einer monatlichen Mietgebühr ist teils einmalig eine Anschlussgebühr zu leisten. Ein Kostenzuschuss der Pflegeversicherung ist auf Antrag möglich.

2. Wie funktioniert ein Hausnotruf im Notfall?

Das Hausnotrufgerät besteht aus einer Basisstation und einem Funksender, den der gefährdete Mensch immer bei sich trägt (z.B. um den Hals oder als Armband). Die Basisstation ist in der Regel mit dem Telefonanschluss verbunden. Sollte kein Telefonanschluss vorhanden sein, ist auch ein Anschluss an das Mobilfunknetz möglich. Im Notfall löst ein Knopfdruck auf den Funksender bei der Notrufzentrale einen Notruf aus. Automatisch wird sofort eine Sprechverbindung hergestellt und die Ansprechperson in der Hausnotrufzentrale kann erfragen, um welche Art von Notfall es sich handelt und die notwendigen Hilfen veranlassen, die vorher in einem Hilfeplan vereinbart wurden. So können z.B. zunächst Verwandte oder Nachbarn verständigt werden, je nach Situation auch sofort der Notarzt oder Rettungsdienst. Möglich ist auch eine gesicherte Schlüsselhinterlegung, damit die Wohnung im Notfall leicht zugänglich ist.

3. Zusatzfunktionen

  • Auf Wunsch verabreden viele Hausnotrufzentralen zu festgesetzten Zeiten ein "Alles-in-Ordnung-Signal". Wenn dieses ausbleibt, fragen die Mitarbeitenden der Hausnotrufzentrale nach, ob etwas passiert ist.
  • Die meisten Hausnotrufgeräte funktionieren auch im weiteren Umfeld der Basisstation, z.B. im Keller oder im Garten.
  • Als ein weiterreichendes (Haus-)Notrufsystem gibt es Mobilnotrufe mit GPS und Ortungsfunktion, die Menschen draußen begleiten können.
  • Einige Hausnotrufgeräte ermöglichen Zusatzinstallationen: Ein Handsender ermöglicht die Annahme eines Telefonanrufs vom Sessel aus. Ein Lautsprecher kann für schwerhörige Menschen auf die optimale Lautstärke programmiert werden. Einbruch- und Feuermelder, Videoüberwachung oder Türöffner können an das Hausnotrufgerät angeschlossen werden. Es ist auch möglich, sich bei Bedarf an die pünktliche Medikamenteneinnahme erinnern zu lassen.

4. Was kostet ein Hausnotruf?

Ein Hausnotrufsystem kostet monatliche Mietgebühren und zum Teil eine einmalige Anschlussgebühr. Die Kosten variieren stark, je nach Geräteausstattung und vereinbartem Service. Deshalb empfiehlt sich im Vorfeld ein Kostenvergleich. In der Regel können 20 € bis 60 € monatlich veranschlagt werden plus ggf. die Anschlussgebühr von ca. 10 € bis 80 €.

Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag in der Regel den Basispreis von je 25,50 € pro Monat für Hausnotrufgeräte mit Kassenzulassung.

Für die Kostenübernahme als Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse sind folgende Kriterien maßgeblich:

  • Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1) und
  • allein oder überwiegend allein lebend und aufgrund des Gesundheitszustandes muss jederzeit mit einem Notfall gerechnet werden oder
  • mit einer Person lebend, die in einer Notsituation keinen Hilferuf absetzen kann.

Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen.

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.

5. Wer hilft weiter?

  • Anbieter von Hausnotrufsystemen sind in der Regel soziale Hilfsorganisationen, z.B.: Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Johanniter, Malteser Hilfsdienst, Rotes Kreuz, Volkssolidarität.
  • Eine Vermittlung zu Anbietern vor Ort ist aber auch über ambulante Pflegedienste, Pflegekassen und Pflegestützpunkte möglich.

6. Praxistipp

Informationen und Beschreibung zu Hausnotrufsystemen finden Sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 52, direkter Link: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de > Produktgruppe 52.

7. Verwandte Links

Notfall- und Beratungsnummern

Pflegehilfsmittel

Pflegeleistungen

Häusliche Pflege Pflegeversicherung

Wohnen im Alter

 

Rechtsgrundlagen: §§ 40, 78 Abs. 1 SGB XI

Letzte Bearbeitung: 14.03.2024

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