Ambulante Palliativdienste sind auf die medizinische und pflegerische Betreuung sterbenskranker Menschen spezialisiert. Hauptamtliche, palliativmedizinisch geschulte Pflegekräfte versorgen die Patienten zu Hause und sind rund um die Uhr erreichbar.
Es gibt verschiedene Bezeichnungen für Dienste, die im häuslichen Bereich ambulante Palliativversorgung erbringen. Die Leistung die erbracht wird, ist entweder allgemeine Palliativversorgung (AAPV) oder spezialisierte Palliativversorgung (SAPV). Für Leistungen der SAPV besteht ein gesetzlicher Anspruch sowie Vorgaben für den Umfang der Leistungen.
Der Begriff ambulanter Palliativdienst ist nicht gesetzlich festgelegt oder geschützt, häufig werden sie auch als Palliativpflegedienste oder Palliative-Care-Teams bezeichnet. Ambulante Palliativdienste sind auf die palliativmedizinische und palliativ-pflegerische Betreuung spezialisiert und betreuen schwerstkranke Menschen und deren Angehörige zu Hause. Sie arbeiten eng mit spezialisierten Palliativmedizinern zusammen und kooperieren idealerweise auch mit ambulanten Hospizdiensten, Psychologen, Seelsorgern und Sozialpädagogen. APD können beratend tätig sein oder als Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar sein. Sie ergänzen die Arbeit bestehender ambulanter Pflegedienste und ambulanten Hospizdienste. Ihr Leistungsangebot entspricht meist der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Ambulante Palliativdienste versorgen schwerstkranke und sterbende Menschen, die an einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist. Die Versorgung umfasst auch die Unterstützung Angehöriger.
Palliativmedizinisch erfahrene Pflegedienste haben sich der Pflege von schwerstkranken und sterbenden Menschen angenommen und fühlen sich gleichzeitig den Inhalten der Hospizbewegung verpflichtet. Diese Pflegedienste arbeiten eng mit ambulanten Hospizdiensten zusammen. Es ist auch möglich, dass ambulante Pflegedienste zusätzlich allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) anbieten. AAPV ist Palliativversorgung, die von niedergelassenen Haus- und Fachärzten mit palliativmedizinischer Basisqualifikation sowie von Pflegekräften mit palliativpflegerischer Basisqualifikation im Heim oder im Rahmen der ambulanten Pflege erbracht werden kann.