Bestattungsformen und Bestattungsinstitute

1. Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland sind zwei Arten der Bestattung zugelassen: die Erdbestattung und die Verbrennung mit anschließender Urnenbeisetzung in die Erde oder auf See. Die private Aufbewahrung von Urnen ist verboten. Bestattungsinstitute übernehmen zahlreiche Aufgaben von der Überführung bis zur Bestattung. Die Angehörigen können sich für ein Institut ihrer Wahl entscheiden. Das Bestattungsinstitut übernimmt auf Wunsch auch alle Formalitäten.

2. Gesetze und Wünsche zur Bestattung

In Deutschland besteht fast überall Friedhofs- und Bestattungszwang, geregelt durch die Bestattungsgesetze der Bundesländer. Der Leichnamstransport darf nur in speziell zugelassenen Fahrzeugen erfolgen.

Bestattungen müssen den Landesgesetzen entsprechen. Die klassischen Arten der Bestattung, die Erdbestattung und die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung auf dem Friedhof, sind in Deutschland vorrangig.

Die Bestattungsform soll dem Wunsch der verstorbenen Person entsprechen. Sind die Wünsche nicht bekannt, entscheiden die Bestattungspflichtigen, dies ist meist der Ehepartner oder nahe Verwandte.

2.1. Praxistipp

Bestattungswünsche können mit vertrauten Personen besprochen werden oder schriftlich in einer formlosen Notiz, einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder in einer Bestattungsverfügung festgehalten werden. Für Bestattungsverfügungen gibt es keine festgelegten Vorgaben, diese erhalten Sie z.B. bei Bestattungsinstituten oder als Vorlagen zum Download im Internet. Bestattungswünsche sollten nicht im Testament festgelegt werden, da eine Testamentseröffnung in der Regel erst nach der Bestattung stattfindet.

2.2. Ausnahmen vom Friedhofszwang

Ausnahmen vom Friedhofszwang gibt es in allen Bundesländern, hier einige Ausnahmen:

3. Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg auf dem Friedhof beerdigt. Der Friedhofszwang schreibt vor, dass kein Mensch außerhalb eines Friedhofs bestattet werden darf, davon gibt es nur in einzelnen Ländern sehr enge Ausnahmen (siehe oben). Die Erdbestattung darf in der Regel frühestens nach 2 Tagen und muss in der Regel spätestens nach 8 Tagen stattfinden.

Bei einer Erdbestattung unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab.

Reihengrab

  • Meist Einzelgräber.
  • Auf die Lage des Grabes auf dem Friedhof besteht kein Einfluss.
  • Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Wahlgrab

  • Lage und Größe des Grabes kann selbst bestimmt werden.
  • Zahl der Grabstellen kann selbst bestimmt werden.
  • Nutzungsrecht kann verlängert werden.

4. Feuerbestattung

Die Feuerbestattung (Verbrennung, Einäscherung oder Kremation) des Leichnams erfolgt in einem Sarg, dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Verbrennung wird die Asche in eine Urne gefüllt und dann an den Bestatter oder die Friedhofsverwaltung weitergeleitet. Die Mitnahme, Aufbewahrung und Beisetzung einer Urne im privaten Raum ist in Deutschland nicht erlaubt.

Ausnahmen siehe oben.

4.1. Bestattungsformen der Urnen

  • Erdbestattung im Reihengrab, Urnengrab oder Wahlgrab
  • Bestattung in Urnenwänden oder Urnenhallen
  • Anonyme Bestattung in einem Gemeinschaftsgrab
    Eine Art der Bestattung ist die Beisetzung in anonymen Gräberfeldern auf dem Friedhof. Trauerfeiern sind in diesem Bereich meist nicht erlaubt. Bei der anonymen Bestattung sind keine Angehörigen anwesend. Es wird jedoch unterschiedlich gehandhabt, ob die Angehörigen erfahren, auf welchem Friedhofstück die anonyme Bestattung durchgeführt wurde und ob die Verstorbenen namentlich erwähnt werden.
    Mittlerweile bieten einige Friedhöfe auch Baumbestattungen an, siehe unten "Naturbestattung".
  • Seebestattung
    Eine Seebestattung ist in Deutschland nur in den Meeresgewässern der Nord- und Ostsee möglich. Die Bestattungsgesetze sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Es muss nachgewiesen werden, dass die verstorbene Person eine Seebestattung wollte. Dies kann z.B. durch eine Seebestattungsverfügung geschehen, die die Person zu Lebzeiten verfasst hat. Auch andere Nachweisformen sind möglich, siehe oben Praxistipp. Mit dem Bestatter vor Ort können die Angehörigen klären, welche Formalitäten für eine Seebestattung erfüllt sein müssen. Eine Trauerfeier mit Redner kann auf dem Schiff stattfinden und die Angehörigen können an der Bestattung teilnehmen. Die wasserlösliche Urne wird außerhalb der Fischfanggründe von einem Schiff aus vom Kapitän versenkt. Die genaue Position wird dann auf einer Seekarte festgehalten und den Angehörigen ausgehändigt.
  • Naturbestattung z.B. Waldbestattungen
    Menschen, die individuell und naturnah bestattet werden wollen, bekommen diesen Wunsch z.B. in Bestattungswäldern erfüllt. Diese bieten eine stimmungsvolle Ruhestätte außerhalb der normalen Friedhöfe. Der Bestattungswald ist ein naturbelassenes Stück Wald, in dem die Asche der verstorbenen Person an die Wurzeln eines Baumes eingebracht oder die Urne an einem Baum bestattet wird. Die Bäume sind gekennzeichnet und somit jederzeit für die Angehörigen auffindbar.
  • Weltraumbestattung
    Ein kleiner Teil der Asche wird mit einer Rakete in den Weltraum befördert. Der andere Teil wird auf herkömmliche Art bestattet.
  • Luftbestattung
    Die Asche der verstorbenen Person wird aus einem Flugzeug oder einem Heißluftballon verstreut. In Deutschland ist dies nicht zulässig, aber zum Beispiel in Österreich oder den Niederlanden.
  • Kristallbestattung
    Aus der Asche der verstorbenen Person wird ein Kristall und daraus ein Schmuckstück gefertigt.
  • Diamantbestattung
    Kohlenstoffanteile werden aus der Asche getrennt und zu einem Diamanten gepresst. Der andere Teil wird auf herkömmliche Art bestattet.

5. Bestattungsunternehmen

Bestattungsinstitute sind in der Regel rund um die Uhr erreichbar.

Nachfolgend eine Liste typischer Aufgaben, die Bestatter übernehmen können.

  • Beratung über den Umfang der Hilfen und Dienstleistungen und die Möglichkeiten der Gestaltung von Bestattung, Trauerfeier und Grab
  • Erste Versorgung am Ort des Sterbens oder beim Bestatter
  • Waschen, Einkleiden, kosmetische Behandlung (Thanatopraxie), Einbetten in den Sarg
  • Überführen der Leiche und der Urne, z.B. zum Ort der Aufbewahrung, der Aufbahrung, der Einäscherung, der Bestattung
  • Aufbahrung, wenn gewünscht, z.B. zu Hause, im Heim, in der öffentlichen Aufbahrungshalle oder beim Bestatter
  • Benachrichtigen von Kassen und Versicherungsgesellschaften
  • Einzug von Versicherungsleistungen, Verauslagung von Fremdleistungen
  • Abmelden beim Rentenversicherungsträger und Beantragen von Renten
  • Anmeldung beim Friedhofsamt
  • Sterbefall-Beurkundung beim Standesamt
  • Beschaffung der notwendigen Dokumente
  • Terminabsprache für Bestattung und Trauerfeier
  • Organisation von Todesanzeigen, Trauerrede, Musik und Texten, Trauerfeier usw. in Absprache mit den Angehörigen
  • Bereitstellung und Verkauf von Sarg, Urne und Zubehör
  • Bereitstellung und Transport von Blumen und Kränzen
  • Bestattung
  • Trauerbegleitung

6. Bestattungsvorsorge

Erwachsene können für die eigene Bestattung Vorsorge treffen und zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit dem gewünschten Bestattungsinstitut abschließen. Beinhalten kann dieser Vertrag individuelle Wünsche wie z.B.

  • gewünschte Bestattungsart, Sargauswahl, Einkleidung, Urnenwahl,
  • Ablauf der Bestattung,
  • Gestaltung der Traueranzeige,
  • Finanzierung der Bestattung.

7. Praxistipps

  • Der Verbraucherverband Aeternitas bietet zahlreiche Informationen rund um die Bestattung aus Verbrauchersicht, z.B. als kostenlose Downloads den "Leitfaden Handeln in Zeiten der Trauer Nr. 1: Das Gespräch mit dem Bestatter" und den Ratgeber "Sterbefälle in Heimen und Krankenhäusern (Einrichtungen)" unter www.aeternitas.de > Publikationen > Downloads.
  • Zahlreiche Information zur Bestattung und Vorsorge sowie Adressen von Bestattern vor Ort oder bundesweit finden Sie beim Bundesverband Deutscher Bestatter: www.bestatter.de.

8. Wer hilft weiter?

  • Bestattungsinstitute
  • Friedhofsverwaltungen

9. Verwandte Links

Todeszeichen

Nach dem Tod > Organisatorisches

Nach dem Tod > Abschied nehmen

Bestattungskosten Sozialhilfe

Letzte Bearbeitung: 15.10.2024

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