Eine Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme wird bei medizinischer Notwendigkeit von der gesetzlichen Krankenkasse geleistet. Das kann eine Vorsorgemaßnahme sein (z.B. Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur) oder medizinische Rehabilitation für Mütter oder Väter. Sie dauert in der Regel 3 Wochen und kann alle 4 Jahre beantragt werden. Sie wird in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder Einrichtungen mit Versorgungsvertrag durchgeführt. Sie soll Eltern bei gesundheitlichen Problemen und/oder familiären Schwierigkeiten unterstützen.
Leistungen der Vorsorge sollen Krankheiten verhindern und die Gesundheit des Elternteils verbessern. Wenn von einer Kur die Rede ist, geht es meist um eine Leistung der Vorsorge.
Reha-Leistungen hingegen sollen bereits bestehende Krankheiten und Einschränkungen verbessern und einer Verschlimmerung entgegenwirken. Meist wird dann nicht von einer Kur, sondern von einer Reha gesprochen, doch umgangssprachlich werden die Begriffe auch manchmal vermischt.
In den Einrichtungen können sich die Leistungen unterscheiden, je nachdem ob der Elternteil die Maßnahme als Vorsorge oder als Reha-Leistung beantragt hat. Bei der Vorsorge stehen eher allgemeine Bewegungs- und Entspannungsangebote im Mittelpunkt, bei der Reha werden gezielt auch bestimmte Beschwerden behandelt, z.B. Rückenschmerzen durch Physiotherapie.
Damit die Krankenkasse die Kosten einer Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme übernimmt, muss der Elternteil gesetzlich krankenversichert sein und ein oder mehrere Kinder erziehen und betreuen.
Leistungen der Vorsorge für Mütter und Väter nach § 24 SGB V werden übernommen, wenn sie notwendig sind, um
Für die Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter nach § 41 SGB V gelten die allgemeinen Voraussetzungen der medizinischen Rehabilitation, allerdings mit einer Ausnahme: Der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt nicht bei einer Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme, sie wird immer stationär erbracht.
Der Elternteil kann
Wenn beide Eltern die Vorsorge-Kur oder Reha brauchen, ist auch eine gemeinsame Eltern-Kind-Kur oder Eltern-Kind-Reha möglich. Solche Angebote für ganze Familien heißen auch Familienkur oder Familienreha.
Die Vorsorge bzw. Reha für Mütter / Väter findet in einer stationären Einrichtung statt, d.h. die Mütter/ Väter wohnen für die Zeit der Maßnahme in der Einrichtung und werden dort auch verpflegt. Sie erhalten je nach den gesundheitlichen Beschwerden z.B.:
Begleitkinder werden während der Therapiezeiten des Elternteils in der Einrichtung betreut. Bei medizinischer Notwendigkeit können auch Kinder Therapieangebote (z.B. Atemtherapie bei Asthma) erhalten. Dafür ist ein extra Formular notwendig, siehe "Antrag".
Für Mutter-Kind-Maßnahmen oder Vater-Kind-Maßnahmen als Vorsorge ist die Krankenversicherung der zuständige Kostenträger.
Auch für die Rehabilitation von Müttern und Vätern ist in der Regel die Krankenversicherung zuständig. Nur in Ausnahmefällen ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger, wenn die Erwerbsfähigkeit des Elternteils eingeschränkt oder gefährdet ist.
In der Krankenversicherung beträgt die Zuzahlung ab dem 18. Geburtstag täglich 10 €. Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung durch die Krankenkasse befreien lassen. Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung. Vor allem bei Geringverdienenden lohnt es sich, rechtzeitig bei der Krankenkasse einen Antrag zu stellen, da dann möglicherweise nicht die komplette Zuzahlung zu einer Reha-Maßnahme geleistet werden muss.
In der Rentenversicherung beträgt die Zuzahlung ab dem 18. Geburtstag täglich 10 €, maximal für 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Manche Personenkreise sind von diesen Zuzahlungen befreit, andere können sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen, Näheres unter Zuzahlungen Rentenversicherung.
Eine Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme als Vorsorgeleistung der Krankenkasse wird bundesweit mit dem Formular 64 "Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V" beantragt. Der behandelnde Arzt füllt dieses gemeinsam mit dem Elternteil aus. Wenn die Krankenkasse mit Hinweis auf die Rentenversicherung ablehnt oder den Antrag an die Rentenversicherung weiterleitet, ist es sinnvoll die Rentenversicherung direkt zu kontaktieren und mitzuteilen, dass eine Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme als Vorsorgeleistung und keine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung beantragt wurde.
Medizinische Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter (§ 41 SGB V) werden mit dem Formular 61 "Beratung zu medizinischer Rehabilitation/Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers" beantragt.
Jedes Kind, das bei einer Vorsorge bzw. einer Reha eines Elternteils mit behandelt wird, benötigt eine eigene Verordnung mit dem Formular 65 "Ärztliches Attest Kind".
Eine Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme darf nur in Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder in gleichartigen Einrichtungen durchgeführt werden. Diese müssen einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern haben.
Zur Wahl der Reha-Einrichtung siehe Medizinische Rehabilitation > Antrag.
Väter und ihre Kinder werden in bestimmten Kliniken des Müttergenesungswerks oder in gleichartigen Einrichtungen aufgenommen. Es gibt Kliniken, die zu bestimmten Zeiten ausschließlich Vater-Kind-Maßnahmen anbieten oder parallele Vater-Kind-Gruppen, die zeitgleich mit Mutter-Kind-Maßnahmen durchgeführt werden.
Weitere Informationen bietet das Müttergenesungswerk unter www.muettergenesungswerk.de > Kurangebot > Vater-Kind-Kur.
Eine Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme dauert in der Regel 3 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich und muss vom Arzt in der Rehaklinik beim Kostenträger beantragt und begründet werden.
Zwischen 2 bezuschussten Mutter-Kind-Maßnahmen oder Vater-Kind-Maßnahmen muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen. Ausnahmen gibt es nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit (z.B. bei Behinderungen oder chronischen Krankheiten).
Wenn ein Elternteil als Begleitperson bei einer Kinderkur oder Kinderreha mitkommt, heißt das nicht Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme, denn hier muss das betroffene Kind versichert sein und bekommt die Behandlung, nicht der Elternteil. Näheres unter Kinderheilbehandlung. Ein Beispiel für Kinderreha mit Begleitung durch die Familie ist die Familienorientierte Rehabilitation (FOR) für schwerst chronisch kranke Kinder.
Wenn die Kur oder Reha nicht in Zusammenhang mit den Belastungen durch die Geburt oder Elternschaft steht, ist es keine Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme. Dann gilt:
Für diese Formen gemeinsamer Kur oder Reha von Eltern und Kindern gelten nicht die oben genannten Einschränkungen zur Wahl der Reha-Einrichtung.
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Familienorientierte Rehabilitation
Pflegende Angehörige > Entlastung
Elternassistenz für Eltern mit Behinderungen
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: §§ 24, 41 SGB V