Familienorientierte Rehabilitation

1. Das Wichtigste in Kürze

Familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist eine stationäre medizinische Rehabilitation ("Kur") für ein schwerst chronisch krankes Kind, bei der das Kind von seiner Familie begleitet wird. Die familienorientierte Rehabilitation ist eine Form der Kinderheilbehandlung (Kinder- und Jugendrehabilitation) und wird von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen.

2. Was ist eine familienorientierte Reha (FOR)?

Schwere chronische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen führen in der Regel zu einer starken Belastung der gesamten Familie und beeinträchtigen auch deren Alltagsaktivitäten. Um das erkrankte Kind in seiner Entwicklung und Krankheitsverarbeitung zu unterstützen, gibt es die familienorientierte Rehabilitation. Das ist eine stationäre medizinische Reha, zu der das Kind von seinen wichtigsten Bezugspersonen, z.B. Eltern und Geschwistern, begleitet wird. Diese werden in den Rehaprozess mit eingebunden, damit die Rehaziele bestmöglich erreicht und langfristig auch nach der Reha im Familienalltag gesichert werden können. Rehaziele sind z.B. die Verbesserung der körperlichen oder seelischen Gesundheit sowie der Leistungsfähigkeit des Kindes. Aber auch die Angehörigen sollen von der FOR profitieren, z.B. indem ihre psychische Gesundheit stabilisiert und das Gesundheitsbewusstsein der ganzen Familie verbessert wird.

3. Was sind die Voraussetzungen für eine FOR?

Für eine familienorientierte Reha müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind hat eine schwere Erkrankung (z.B. Krebserkrankung, Mukoviszidose) oder hatte eine Operation am Herzen oder eine Organtransplantation, welche die Alltagsaktivitäten der Familie erheblich beeinträchtigt.
  • Die Mitaufnahme der Familie ist notwendig, damit das Kind die Ziele der Reha erreichen kann. Es ist nicht notwendig, dass die Familienangehörigen selbst eine Reha brauchen.
  • Die Beratung, Schulung und medizinisch-psychologische Betreuung der Familienangehörigen muss notwendig und während der Reha des Kindes möglich sein.

Eine familienorientierte Rehabilitation kann in der Regel nur einmal durchgeführt werden. Eine erneute FOR ist in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn eine Krebserkrankung nach erfolgreicher Behandlung erneut auftritt.

4. Wer kann das Kind zur familienorientierten Reha begleiten?

Als Familienangehörige im Sinne der FOR gelten insbesondere:

  • Eltern/Erziehungsberechtigte
  • Geschwister/Stiefgeschwister
  • Lebensgefährten eines Elternteils, auch wenn diese nicht erziehungsberechtigt sind
  • Kinder des Lebensgefährten

Im Einzelfall können z.B. auch Großeltern oder andere wichtige Bezugspersonen das Kind zur FOR begleiten. Dies sollte am besten mit der Rentenversicherung bzw. Krankenkasse abgesprochen werden, bevor der Reha-Antrag gestellt wird.

5. Antrag und Kostenübernahme

Die familienorientierte Rehabilitation ist eine Form der Kinder- und Jugendrehabilitation und muss ärztlich verordnet werden. Zuständig sind gleichrangig die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Näheres unter Kinderheilbehandlung.

6. Praxistipps

7. Wer hilft weiter?

Krankenkassen und Rentenversicherungsträger, Reha-Einrichtungen, die familienorientierte Reha anbieten, und die unabhängige Teilhabeberatung.

8. Verwandte Links

Medizinische Rehabilitation

Reha und Kur für Mütter und Väter

Kinderheilbehandlung

Betreuung kranker Kinder

Kinder im Krankenhaus

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs. 2 SGB V - §§ 15a, 31 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 09.10.2024

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