Familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist eine stationäre medizinische Rehabilitation ("Kur") für ein schwerst chronisch krankes Kind, bei der das Kind von seiner Familie begleitet wird. Die familienorientierte Rehabilitation ist eine Form der Kinderheilbehandlung (Kinder- und Jugendrehabilitation) und wird von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen.
Schwere chronische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen führen in der Regel zu einer starken Belastung der gesamten Familie und beeinträchtigen auch deren Alltagsaktivitäten. Um das erkrankte Kind in seiner Entwicklung und Krankheitsverarbeitung zu unterstützen, gibt es die familienorientierte Rehabilitation. Das ist eine stationäre medizinische Reha, zu der das Kind von seinen wichtigsten Bezugspersonen, z.B. Eltern und Geschwistern, begleitet wird. Diese werden in den Rehaprozess mit eingebunden, damit die Rehaziele bestmöglich erreicht und langfristig auch nach der Reha im Familienalltag gesichert werden können. Rehaziele sind z.B. die Verbesserung der körperlichen oder seelischen Gesundheit sowie der Leistungsfähigkeit des Kindes. Aber auch die Angehörigen sollen von der FOR profitieren, z.B. indem ihre psychische Gesundheit stabilisiert und das Gesundheitsbewusstsein der ganzen Familie verbessert wird.
Für eine familienorientierte Reha müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine familienorientierte Rehabilitation kann in der Regel nur einmal durchgeführt werden. Eine erneute FOR ist in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn eine Krebserkrankung nach erfolgreicher Behandlung erneut auftritt.
Als Familienangehörige im Sinne der FOR gelten insbesondere:
Im Einzelfall können z.B. auch Großeltern oder andere wichtige Bezugspersonen das Kind zur FOR begleiten. Dies sollte am besten mit der Rentenversicherung bzw. Krankenkasse abgesprochen werden, bevor der Reha-Antrag gestellt wird.
Die familienorientierte Rehabilitation ist eine Form der Kinder- und Jugendrehabilitation und muss ärztlich verordnet werden. Zuständig sind gleichrangig die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Näheres unter Kinderheilbehandlung.
Krankenkassen und Rentenversicherungsträger, Reha-Einrichtungen, die familienorientierte Reha anbieten, und die unabhängige Teilhabeberatung.
Reha und Kur für Mütter und Väter
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 40 Abs. 2 SGB V - §§ 15a, 31 SGB VI