Prävention ist ein anderes Wort für Vorbeugung. Was die Gesundheit betrifft, geht es bei Prävention um Stärkung und Vermeidung von Krankheiten. Am bekanntesten sind in diesem Zusammenhang wohl die Präventionskurse, auch Gesundheitskurse genannt, die von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Krankenkassen bieten zur Prävention z.B. auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Kuren, betriebliche Gesundheitsförderung oder Apps. Anreize sollen Bonusprogramme schaffen, die Geld- und Sachleistungen mit der Teilnahme verknüpfen.
Die Rentenversicherung kann ebenfalls Leistungen zur Prävention erbringen, um die Arbeitskraft zu stärken und möglichst lange zu erhalten. Die Träger der Unfallversicherung unterstützen und beaufsichtigen die Vorbeugung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen in Unternehmen. Die Pflegeversicherung muss Prävention in der Pflege unterstützen, z.B. durch gesundheitsfördernde Angebote in Pflegeheimen.
Seit 2015 sind Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Präventionsleistungen zu erbringen und, gemeinsam mit weiteren Sozialversicherungsträgern, Ziele zur Verbesserung der Gesundheitsförderung und Prävention festzulegen und zu verfolgen. Daneben bieten viele Betriebe Maßnahmen zur Prävention und Förderung der Gesundheit im Rahmen ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements an.
Krankenkassen sind verpflichtet, Präventionsangebote zu machen. Hier die bekanntesten Kassenleistungen zur Prävention.
Präventionskurse und Gesundheitskurse bieten verschiedenste Einrichtungen und Organisationen an, z.B. Fitnessstudios, Vereine, Reha-Einrichtungen, Betriebe, Arztpraxen, Therapiepraxen (z.B. für Physiotherapie), Berufsverbände und auch die Krankenkassen selbst. Die Kurse umfassen meist 8–12 Stunden. Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse, wenn mindestens 80 % der Termine wahrgenommen werden, also z.B. 8 von 10 Terminen. Präventions- und Gesundheitskurse gibt es vor allem in folgenden Bereichen:
Es gibt viele Präventionsangebote online, z.B. Apps mit angeleiteten Sportprogrammen per Video, zur gesunden Ernährungsumstellung oder zu Entspannungsverfahren. Die meisten Krankenkassen bieten, meist zeitlich begrenzt, die volle oder teilweise Kostenübernahme für bestimmte Apps an. Für einige Erkrankungen oder zur Vorbeugung bei Beschwerden gibt es die sog. Digitalen Gesundheitsanwendungen auf Rezept.
Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten Bonusprogramme an, mit denen gesundheitsförderliches Verhalten (z.B. Sport, Teilnahme an Präventionskursen, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen) belohnt wird, z.B. mit:
Die Angebote variieren bei den Krankenkassen. Häufige Arten von Bonusprogrammen sind:
Des weiteren bieten die Krankenkassen besondere Versorgungsformen an, z.B.:
Zu den Präventionsmaßnahmen, die von den Krankenkassen finanziert werden, zählen außerdem
Die Rentenversicherungsträger sind zuständig dafür, vorzusorgen, dass ihre Versicherten nach Möglichkeit erwerbsfähig bleiben, also durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen können. Vorsorge ist vorrangig vor Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente.
Die Rentenversicherungsträger finanzieren unter dem Namen rv-fit z.B. ein Präventionsprogramm mit gesundheitsförderlichem Sport, gesunder Ernährung und Umgang mit Stress. Dabei geht es nicht um Erholung, sondern um das Erlernen gesundheitsförderlichen Verhaltens. Dabei zahlen Versicherte keine Zuzahlung.
Meist läuft das Präventionsprogramm folgendermaßen ab:
Von diesem Ablauf sind Abweichungen möglich, z.B. wenn es aus persönlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist. Näheres unter www.rv-fit.de.
Für die An- und Abreise zu ganztägig ambulanten oder stationären Teilen der Präventionsmaßnahme zahlt die Rentenversicherung eine Fahrtkostenpauschale.
Außerdem werden ergänzende Leistungen wie bei einer Reha-Maßnahme gewährt, z.B. Übergangsgeld. Näheres unter Ergänzende Leistungen zur Reha.
Sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherungsträger können für Präventionsleistungen zuständig sein. Die Leistungsansprüche bestehen gleichrangig, das heißt, sie können nebeneinander gewährt werden:
Grund dafür ist, dass die Ziele der Leistungen unterschiedlich sind. Die Präventionsleistungen der Krankenversicherung sollen Krankheiten und psychischen Störungen vorbeugen. Die Präventionsleistungen der Rentenversicherung sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten. Dementsprechend haben auch die Leistungen unterschiedliche Schwerpunkte.
Die Anbieter der Leistungen, z.B. stationäre Vorsorgeeinrichtungen, wissen in der Regel, worauf die Leistung abzielt und ob sie deshalb bei der Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger beantragt werden sollte. Der stationäre Aufenthalt für eine Leistung der Prävention der Rentenversicherung ist erheblich kürzer als eine Vorsorgekur von der Krankenkasse und dient dem Erlernen gesundheitsförderlicher Techniken. Eine Vorsorgekur hat auch Erholung vom Alltag zum Ziel.
Betriebe sind dazu verpflichtet, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu sorgen (ArbSchG, ASiG). Sie werden dabei vom Unfallversicherungsträger unterstützt und beaufsichtigt, z.B. durch Beratung und Überprüfungen. Ziel ist, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen, z.B. durch ergonomisch günstige Einrichtung und ein gutes Betriebsklima.
Zudem müssen die Betriebe Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 167 Absatz 2 SGB IX) durchführen, wenn eine bei ihnen beschäftigte Person mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig ist. Dies gilt sowohl bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit als auch bei vielen aufeinanderfolgenden Kurzzeiterkrankungen. Näheres unter Behinderung > Berufsleben, Stufenweise Wiedereingliederung und Krankheitsbedingte Kündigung. Die Betriebe werden dabei besonders von den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern bzw. Unfallversicherungsträgern unterstützt.
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung werden von der Krankenkasse gefördert, im Rahmen der "Prävention in Lebenswelten", siehe oben. Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst folgende Bereiche, weil diese die Gesundheit der Beschäftigten entscheidend beeinflussen:
Förderfähige Maßnahmen können z.B. Kurse, Fortbildungen und Schulungen sein, aber auch Verbesserungen des Arbeitsumfelds, z.B. durch eine gesundheitsfördernde Ausstattung, aber auch durch die Stärkung der Partizipation der Arbeitnehmer in Arbeitsprozesse, die Umsetzung gesundheitsfördernder Führungsstile u.ä.
Eine einführende Broschüre zum Thema bietet das Bundesgesundheitsministerium unter www.bundesgesundheitsministerium.de > Suchbegriff: Unternehmen unternehmen Gesundheit.
Die Pflegekassen sind zuständig für Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Auch im Alter und wenn Menschen bereits pflegebedürftig sind, bleibt Vorsorge wichtig. Zur Pflegebegutachtung zur Feststellung des Pflegegrads gehören ggf. Empfehlungen zu Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation. Die Empfehlungen können auf Wunsch der pflegebedürftigen Person oder deren rechtlicher Betreuung gleich als Antrag auf die Leistung gewertet und an die Pflegekasse weitergeleitet werden.
Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Pflegepersonen, die im Rahmen der häuslichen Pflege Angehörige pflegen, haben Anspruch auf Vorsorgemaßnahmen, z.B. eine Kur. Kostenträger dafür sind die Krankenkassen. Näheres unter Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren.
Auch andere Sozialleistungsträger erbringen vorsorgliche Leistungen:
Je nach Leistung die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger oder die sonst zuständigen Sozialleistungsträger.
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Alkoholabhängigkeit - Alkoholismus
Rechtsgrundlagen: §§ 20, 20a, 20b, 20c SGB V - § 14 SGB VI - Präventionsrichtlinie