Beim Hausarztmodell ist die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle für alle Beschwerden. Der Hausarzt soll durch eine langfristige Betreuung die Behandlungsqualität verbessern und Kosten senken.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten einen Hausarzttarif anzubieten. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist sowohl für Versicherte als auch für Ärzte freiwillig (hausarztzentrierte Versorgung).
Wenn der Versicherte eine Teilnahmeerklärung am Hausarztmodell unterschrieben hat, kann er sie innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen bei der Krankenkasse widerrufen. Die 2-Wochen-Frist beginnt aber nur zu laufen, wenn mit der Info über die hausarztzentrierte Versorgung auch eine Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit erfolgt ist.
Versicherte, die am Hausarztmodell teilnehmen wollen, müssen sich für einen Hausarzt als ständige Ansprechperson entscheiden. Der vom Patienten ausgewählte Hausarzt muss auch am Hausarztmodell der jeweiligen Krankenkasse teilnehmen.
Im Krankheitsfall muss die erkrankte Person zunächst die Hausarztpraxis aufsuchen. Diese koordiniert insbesondere die weitere Behandlung und behält dadurch den Überblick über die gesamte Behandlung. Versicherte sind an die Wahl des Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel darf nur aus einem wichtigem Grund erfolgen.
Für Versicherte, die am Hausarztmodell teilnehmen, kann die Krankenkasse Bonusregelungen vorsehen, z.B. reduzierte Zuzahlungen.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Rechtsgrundlagen: § 73 b SGB V