Burnout kann dazu führen, dass die betroffene Person nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Der Arbeitsplatz kann dadurch gefährdet sein. Dann kommen verschiedene Hilfen der finanziellen Sicherung und Wiedereingliederung ins Arbeitsleben infrage.
Meist werden Betroffene nicht allein wegen der Diagnose Burnout krankgeschrieben, sondern wegen mindestens einer weiteren Diagnose, z.B. Depressionen oder Rückenschmerzen. Burnout gilt in der Medizin nicht als Krankheit, sondern als Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst. Näheres unter Burnout > Definition - Diagnose - Risiko.
Was umgangssprachlich als "Krankschreibung" bezeichnet wird, ist eigentlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Näheres unter Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn entweder eine Krankheit dazu führt, dass die derzeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausgeführt werden kann, oder wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen eines Krankheitszustands bei einem Weiterarbeiten absehbar ist.
Nach Angaben der kassenärztlichen Bundesvereinigung kann auch nur auf Grund der Diagnose Burnout eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, denn Burnout könne als solcher "Krankheitszustand" gewertet werden.
Burnout geht meist mit Krankheiten und/oder psychischen Störungen einher. Geben Sie bei der ärztlichen Untersuchung möglichst alle körperlichen und psychischen Beschwerden an, damit auch alle Diagnosen gestellt werden können. Die Arbeitsunfähigkeit lässt sich dann besser begründen.
Weil Burnout mit einer starken Antriebsschwäche einhergehen kann, kann es dazu kommen, dass Betroffene einfach im Bett bleiben, sich nicht bei der Arbeit krankmelden und sich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) holen. Dies kann negative Konsequenzen haben. Ohne AU sind sowohl der Arbeitsplatz als auch eine spätere Krankengeldzahlung gefährdet. Näheres unter Arbeitsunfähigkeit.
Schrittweise Neuregelung der AU: Seit 1.10.2021 wird die AU schrittweise auf digital umgestellt. Das bedeutet im 1. Schritt, dass die Information an die Krankenkasse direkt von der Praxis an die Krankenkasse erfolgt. Näheres zur Umstellung unter Arbeitsunfähigkeit.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitgeber zunächst eine Entgeltfortzahlung von bis zu 6 Wochen leisten, also den Lohn bzw. das Gehalt weiterzahlen. Bei längerer Krankheitsdauer gewährt die Krankenkasse auf Antrag Krankengeld. Im Anschluss zahlt ggf. die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Näheres unter Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit.
Eine Kündigung wegen gesundheitlicher Probleme ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Näheres unter Krankheitsbedingte Kündigung. Wer gekündigt wird, sollte sich rechtzeitig um den weiteren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz kümmern, z.B. über das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit.
Nach längerer Krankheitsphase kann der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben schwierig sein. Die stufenweise Wiedereingliederung soll Betroffenen diesen Übergang erleichtern, indem arbeitsunfähige Arbeitnehmer schrittweise an die Arbeitsbelastung herangeführt werden. Näheres unter Stufenweise Wiedereingliederung.
Medizinische Rehabilitation kann helfen, dass Menschen mit Burnout wieder arbeiten können. Näheres unter Burnout > Behandlung.
Berufliche Reha-Maßnahmen, auch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) genannt, können die Erhaltung des Arbeitsplatzes erleichtern bzw. die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben fördern. Berufliche Reha-Leistungen können auch infrage kommen, wenn durch den Burnout ein Verbleiben im bisherigen Beruf nicht mehr möglich ist. Bei Burnout kann z.B. eine Berufstätigkeit in einem sozialen oder pädagogisch-therapeutischen Beruf psychosoziale Belastungsfaktoren mit sich bringen, die langfristig negativ auf den Krankheitsverlauf wirken können. Hier könnte der Wechsel in einen anderen Beruf durch Leistungen zur beruflichen Reha in Frage kommen, da langfristig die Gefahr einer Erwerbsminderung besteht. Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund können Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung auch dann gewährt werden, wenn ausschließlich Burnout diagnostiziert wurde.
Ausführliche Informationen zur beruflichen Reha bietet die Broschüre "Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), kostenloser Download unter www.bar-frankfurt.de > Publikationen > Reha-Grundlagen > Arbeitshilfen.
Wenn ein Burnout so schwer verläuft, dass er die Berufstätigkeit gefährdet oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Burnout relevant werden können:
Wer auf Grund von Burnout nur noch zeitlich eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann, hat ggf. Anspruch auf eine der folgenden Rentenarten: