Die Parkinson-Krankheit ist kein Hindernis für einen Urlaub, eine Reise sollte aber gut geplant, übermäßige Hektik und Anstrengung sollten vermieden werden. Medikamente müssen ausreichend mitgeführt werden und die medizinische Versorgung vor Ort muss geklärt sein. Ob eine Person mit Parkinson selbst Auto fahren kann, sollte sie mit dem behandelnden Arzt besprechen.
Folgendes sollten Menschen mit Parkinson für einen erholsamen Urlaub beachten:
Tipps zu Reisen mit Parkinson und Austausch mit Betroffenen bietet die Parkinson-Selbsthilfegruppe im Internet e.V. unter www.parkins-on-line.de > Suchbegriff: "Reisen".
Veranstalter und Anbieter von Reisen für Menschen mit Behinderungen finden Sie:
Die Beeinträchtigungen infolge von Parkinson können die Fahrtüchtigkeit einschränken und dazu führen, dass die Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Autofahren darf deshalb nur, wer sicherstellen kann, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Ist eine Person mit Parkinson fahruntauglich und steuert dennoch ein Kraftfahrzeug, macht sie sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall hat dies straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen geben Hinweise auf die Kraftfahreignung bei Parkinson. Ein Kraftfahrzeug zur führen, ist nur bei erfolgreicher Therapie oder in leichten Fällen der Erkrankung möglich. Die Fahreignung für Kraftfahrzeuge der Gruppe 2 (LKW, Bus, Taxi, Personenbeförderung) ist bei einer Parkinson-Krankheit in der Regel nicht mehr gegeben. Menschen mit Parkinson können auch kein Kfz mehr fahren, wenn sie aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung andere Verkehrsteilnehmende gefährden könnten. Nach einer THS-Operation (Tiefe Hirnstimulation) sollte für 3 Monate kein Kfz gefahren werden.
Voraussetzung für die Fahrtauglichkeit bei Parkinson ist eine neurologische und ggf. psychologische Begutachtung, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Ärzte sind verpflichtet, Betroffene über die Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu informieren. Verhält sich eine Person trotz entsprechender Aufklärung durch den Arzt unvernünftig, ist der Arzt berechtigt, seine Schweigepflicht zu brechen und die Verkehrsbehörde oder Polizei zu benachrichtigen.
Die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" können kostenlos heruntergeladen werden unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Bericht zum Download. Die speziellen Bestimmungen für die Fahrtauglichkeit bei Parkinson sind in Kapitel 3.9.3 aufgeführt.
Bei Wirkungen oder Nebenwirkungen von Arzneimitteln, die die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen, ist bis zu deren völligem Abklingen keine Fahreignung gegeben. Im Verlauf der medikamentösen Behandlung bei Parkinson können z.B. eine vermehrte Tagesmüdigkeit, Sekundenschlaf und Störungen der Impulskontrolle auftreten.
Menschen mit Parkinson können ihre Fahrtauglichkeit anhand einiger Fragen selbst überprüfen, z.B.:
Betroffene können zudem verschiedene Angebote nutzen, um ihre Fahrtüchtigkeit zu testen:
Bestehen Zweifel an der Fahrtauglichkeit, fordert die Führerscheinstelle in der Regel ein fachärztliches Gutachten. Das Gutachten sollte nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einem anderen Facharzt erstellt werden.
Bestehen laut diesem Facharztgutachten noch immer Bedenken, fordert die Führerscheinstelle ein medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Die MPU setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
Bei Fragen helfen der behandelnde Arzt, die Führerscheinstelle, TÜV oder DEKRA sowie Stellen, die medizinisch-psychologische Untersuchungen durchführen.
Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)
Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Flugverkehr: Behinderung > Flugverkehr
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